Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-06-17
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Der Titel dieser Motion klingt sympathisch - oder nicht? Wer möchte Sportvereine nicht entlasten? Doch wenn wir genauer hinschauen, stellen wir fest, dass diese Motion die Vereine nicht einfach entlastet. Sie verlagert Risiken auf Menschen, die den Sport überhaupt erst möglich machen: auf Trainerinnen und Trainer, auf Athletinnen und Athleten, auf Studierende, auf Rentnerinnen und Rentner sowie auf Selbstständigerwerbende, die sich in Sportvereinen engagieren. Genau deshalb ist diese Motion der falsche Ansatz.
Die heutige Regelung wurde vor Kurzem gemeinsam mit den Sportverbänden erarbeitet und ist erst seit zwei Jahren in Kraft. Sie schafft Klarheit: Wer im Sport aktuell ein Erwerbseinkommen von mehr als 10 080 Franken pro Jahr erzielt, ist gegen Unfall versichert. Das betrifft nicht den Breitensport. Bei Arbeitgebenden, also Sportvereinen, die Löhne von mehr als 10 800 Franken pro Jahr zahlen - das sind 900 Franken pro Monat -, wird aufgrund des UVG-Prinzips die UVG-Prämie auf allen Einkommen erhoben. Was zum Einkommen zählt, definiert die Wegleitung über den massgeblichen Lohn in der AHV, IV und EO. Spesen sind kein Einkommen, darauf gibt es keinen UVG-Abzug. Diese Regelung ist weder übertrieben noch bürokratisch. Es ist eine minimale soziale Absicherung für Menschen, die eine bezahlte Tätigkeit ausüben.
Es ist wichtig zu verstehen, worüber wir hier sprechen. Was für einen Unterschied macht es aus, ob wir bei einem Unfall die Kosten über die Unfallversicherung oder über die Krankenversicherung gedeckt haben? Wer nur über die Krankenversicherung abgesichert ist, bezahlt bei einem Unfall eine Franchise bis maximal 2500 Franken und einen Selbstbehalt bis maximal 700 Franken pro Jahr selber. Es gibt keine lebenslange UVG-Rente, keine Integritätsentschädigung, keine Entschädigung für Reise-, Transport- und Rettungskosten, für den Leichentransport, keine Leistungen bei Bestattungen und deutlich schlechtere Leistungen bei bleibenden Schäden, zum Beispiel für Hilfsmittel. All diese Leistungen haben Sie aber bei einem Unfall mit Leistungen nach UVG. Sie haben beim UVG auch keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Wenn Sie über das UVG eine Rente erhalten, haben Sie diese lebenslänglich. Sie haben also AHV- und UVG-Rente.
Die Unfallversicherung schützt Menschen genau dann, wenn das Leben aus den Fugen gerät. Die Krankenversicherung schützt bei Unfall weit weniger. Stellen Sie sich die Studentin vor, die am Wochenende Kinder trainiert und sich dabei schwer verletzt. Stellen Sie sich den Trainer eines Skiclubs vor, der nach einem Unfall querschnittgelähmt bleibt, oder die Athletin, die sich bei einem Wettkampf verletzt. Für diese Menschen geht es nicht um Administration. Für diese Menschen geht es um ihre Existenz. Die Motion sagt diesen Menschen im Kern: Ihr arbeitet für den Verein, ihr tragt Verantwortung, ihr geht Risiken ein - aber den Versicherungsschutz könnt ihr selbst organisieren. Und wenn Ihr das Geld dafür nicht habt, dann ist es euer Problem.
Das ist keine Entlastung. Das ist eine Verschiebung der Kosten und Risiken auf die Schwächeren. Besonders stossend ist, dass genau jene betroffen wären, die oft keinen Arbeitgeber haben, der sie anderweitig versichert: Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständigerwerbende. Gerade sie würden im Ernstfall die Folgen eines Unfalls stärker selber tragen müssen.
Ich komme aus dem Kanton Zug. Dort wissen wir, welche Bedeutung ein ausreichender Unfallschutz haben kann. Nach dem Attentat im Zuger Parlamentsgebäude zeigte sich, wie entscheidend eine Unfallversicherung für Betroffene und Angehörige sein kann, insbesondere für Selbstständigerwerbende. Der Kanton Zug hatte die Kantonsratsmitglieder freiwillig versichert, was für viele entscheidend war. Die finanziellen Folgen des Attentats konnten dadurch zumindest teilweise aufgefangen werden, gerade bei Selbstständigerwerbenden.
Versicherungsschutz wird oft unsichtbar - bis zu dem Moment, in dem ihn Menschen dringend brauchen. Es geht um die Grundsatzfrage: Schützen wir die Menschen, die sich für den Sport engagieren, oder sparen wir bei ihrer finanziellen Absicherung, bei ihrer Sicherheit? Die Grüne Fraktion stellt die Trainerin, den Trainer und die Athletin, den Athleten ins Zentrum und nicht eine minimale administrative Entlastung der Vereine.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit und der Grünen Fraktion: Lehnen Sie die Motion Mühlemann ab.