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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich glaube, die Frage wird überbewertet. Es ist ja an sich eine Selbstverständlichkeit, dass der Bundesrat die Vorlage in Kraft setzt, wenn die Vollzugstauglichkeit gegeben ist. Es ist ebenso selbstverständlich, dass ein Kanton, der Leistungen bezieht, diese bezahlt und dementsprechend auch ein gewisses Mitbestimmungsrecht bekommt. Beides sind Selbstverständlichkeiten. Ich frage mich einfach mehr und mehr und habe mich im Laufe dieser Diskussion um diese Bestimmung gefragt, was denn sonst dahinter sein könnte. Irgendetwas mehr scheint dahinter zu sein. Wenn es wirklich nur um die referendumspolitische Beruhigung geht, dann habe ich kein Problem mit dieser Bestimmung.

Aber ich frage mich, ob wir nicht im Grunde genommen an einem Ort etwas erhalten, das wir am anderen Ort verlieren. Ich muss Ihnen einfach sagen: Es gibt neben den Geberkantonen und den Empfängerkantonen noch das Problem der dritten Gruppe, der Lastenausgleichskantone. Wenn man ihnen schon erklären muss, dass über diese Bestimmung überhaupt diskutiert wurde, dann kommen sie darauf, das Gesetz etwas näher anzuschauen. Im Gesetz hat man eben an anderen Orten gesagt, dass der Lastenausgleich eben gerade "nicht berücksichtigt" werde: In Artikel 22 Absatz 2 [PAGE 768] sagen wir nun, er werde "berücksichtigt". In Artikel 18 sagen wir zweimal, er werde "nicht berücksichtigt". Das wird einen gewissen Erklärungsbedarf bringen.

Schliesslich: Das Problem der Blockierung besteht durchaus. Es wäre wohl das Ungeschickteste, dass die Inkraftsetzung der Vorlage verzögert würde. Das ist letztlich für die Mehrheit entscheidend gewesen.