preparatory:AB 37787
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Der Ständerat hatte vorgesehen, dass sich die Geltungsdauer des geltenden Bundesbeschlusses bis zum Inkrafttreten des nachfolgenden Bundesbeschlusses verlängert, höchstens jedoch um ein Jahr. Nun wurden in der nationalrätlichen Kommission die zeitlichen Verhältnisse offensichtlich etwas genauer untersucht. Man hat dann herausgefunden, dass im Falle eines Referendums, das vom Volk angenommen würde, innerhalb eines Jahres wohl kein neuer Bundesbeschluss ausgearbeitet werden könnte. Aus diesem Grund - es handelt sich um einen ausschliesslich technischen Grund - spricht sich auch der Bundesrat für die nationalrätliche Variante aus. Demzufolge hat sich auch die Kommission so entschieden, sodass wir Ihnen beantragen, auch hier dem Nationalrat zu folgen.