Vontobel Erich · Nationalrat · 2026-06-18
Vontobel Erich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die Minderheit Ihrer APK beantragt Ihnen, die Motion Broulis abzulehnen.
Erstens: Die Motion ist in weiten Teilen überholt. Der Bundesrat hält fest, dass die Schweiz bereits heute im Sinne der Motion handelt - bilateral und multilateral. Gleichzeitig sind die zentralen Anliegen längst in internationale Prozesse eingeflossen, insbesondere in die New Yorker Erklärung sowie in die Resolution 2803 des UNO-Sicherheitsrates zum Gaza-Friedensplan mit dem sogenannten "Board of Peace". Auch in der Kommission wurde bestätigt, dass sich die Schweiz weiterhin in diesem Sinne engagiert. Eine zusätzliche Schweizer Resolution würde deshalb ins Leere laufen und keinen zusätzlichen Nutzen bringen.
Zweitens: Die Begründung der Motion ist einseitig und in zentralen Punkten sachlich fragwürdig. Die Motion stellt behauptete Verstösse gegen die vierte Genfer Konvention als gegeben dar. Das ist so nicht haltbar. Die vierte Genfer Konvention erlaubt ausdrücklich Einschränkungen bei Hilfslieferungen, wenn Missbrauch droht oder der Gegner militärisch profitiert. Gerade im Gaza-Kontext wurde humanitäre Hilfe auch instrumentalisiert. Nicht jede Einschränkung ist deshalb ein Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht.
Drittens: Auch die dramatischen Darstellungen zur Versorgungslage sind zumindest zu relativieren. Die pauschale Aussage, es gebe keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser oder Medikamenten, ist in dieser Absolutheit nicht belegt und blendet wesentliche Zusammenhänge aus. Gerade bei einem so sensiblen Thema sollten wir sorgfältig zwischen belegten Tatsachen und politischen Bewertungen unterscheiden.
In der Kommission wurde darauf hingewiesen, die Schweiz müsse als Depositarstaat der Genfer Konventionen ein zusätzliches Zeichen setzen. Die Minderheit bestreitet die besondere Verantwortung der Schweiz nicht. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Schweiz dieser Verantwortung bereits heute nachkommt. Der Bundesrat engagiert sich bilateral und multilateral. Die Forderungen der Motion sind Bestandteil laufender internationaler Prozesse und eine zusätzliche Resolution würde keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
Wir haben es nicht mit einem Einzelvorstoss zu tun, sondern mit einem Paket gleichlautender Motionen in beiden Räten. Dieses Vorgehen verstärkt den Eindruck koordinierter Symbolpolitik, ohne dass dadurch ein zusätzlicher, konkreter Beitrag zur Lösung geleistet würde.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.