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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Wie ich gesagt habe, betrifft dieser Bereich ein Monopol, d. h., dass der Preisüberwacher - es ist im Moment ein Mann, sonst würde ich sagen: oder die Preisüberwacherin - für seinen Entscheid die entsprechenden Offenlegungen verlangen kann. Ihm gegenüber sind die Unternehmungen dazu verpflichtet. Inwiefern das aus Konkurrenzgründen ebenfalls offen gelegt werden muss und nicht dem Geschäftsgeheimnis unterliegt, kann ich generell-abstrakt nicht sagen. Das müsste in jedem konkreten Fall geprüft werden.