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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Es ist für alle klar, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer Anbindung an die Welt mit unseren Landesflughäfen, insbesondere in Genf und in Zürich, sehr wichtig ist. Eine offene Volkswirtschaft braucht diese Anbindung, und sie braucht deshalb auch stabile und gute Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen wollen wir verbessern. Das Luftfahrtgesetz verdient eine Überarbeitung; dies insbesondere, nachdem auch verschiedene Aufträge vonseiten des Parlamentes eingegeben worden sind.

Es sind unter anderem vier Motionen, die wir mit dieser Revision des Luftfahrtgesetzes umsetzen wollen: Die Motion Candinas 18.3700 fordert, dass der Bund bei Flugunfällen und schweren Vorfällen strafrechtlich zuständig sein soll; die beiden Motionen der KVF des Nationalrates 21.3020 und Ettlin Erich 21.3095 fordern die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz; schliesslich verlangt die Motion der KVF des Nationalrates 21.3458, den Sektorenmarkt der Flughäfen von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung zu entbinden, weil es sich dabei um eine systemrelevante Infrastruktur handelt.

Wir haben dann weitere Anpassungen in diesem Gesetz, weitere Themen wurden in die Vorlage aufgenommen; ich gehe darauf kurz ein: Es geht einmal um die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben an andere Stellen; diese soll präzisiert werden. Wir wollen klare Zuständigkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Flughafenbetrieb sollen unter anderem Alkoholkontrollen beim Bodenpersonal sowie die Möglichkeit zum Einsatz biometrischer Personendaten für Passagier- und Personalkontrollen eingeführt werden; dies erhöht die Sicherheit und verbessert die Effizienz im Flughafenbetrieb.

Weiter werden die Verfahren sowie Rechte und Pflichten der betroffenen Stellen und Personen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Luftfahrtpersonals klarer geregelt. Ziel ist ein besserer Schutz der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Angriffen. Die Flugsicherung in Europa und der Schweiz soll stärker vereinheitlicht und effizienter, flexibler und umweltfreundlicher werden. Dazu soll Skyguide bestimmte untergeordnete Flugsicherungsdienste an ausländische Anbieter auslagern können.

Weiter sollen mit der Redlichkeitskultur, der sogenannten Just Culture, Luftfahrtakteure in bestimmten Fällen Fehler oder sicherheitsrelevante Vorfälle melden können, ohne dafür bestraft zu werden; das wurde schon länger auch aus Ihren Reihen gefordert. Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Just-Culture-Prinzip auf weitere Verfahren ausgedehnt und gestärkt werden. Heute können Personendaten und behördeninterne sicherheitsrelevante Informationen auf Gesuch hin öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit einer punktuellen Einschränkung des Öffentlichkeitsgesetzes soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Luftverkehrssicherheit und der Just Culture reduziert werden.

Schliesslich sieht die Vorlage verschiedene Präzisierungen bei den heutigen Verfahren für Infrastrukturanlagen vor. Diese sollen vereinfacht, besser gebündelt und dadurch beschleunigt werden.

Ein weiteres und in dieser Vorlage sehr wichtiges Thema im Bereich der Infrastrukturanlagen ist die Besitzstandgarantie der Landesflughäfen. Es geht um den Betriebsumfang oder die Anzahl Slots und die Betriebszeiten, die in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion Anlass gaben. Der bestehende Gesetzesartikel wird deshalb präzisiert. Es wird klar festgehalten, dass die Besitzstandgarantie auch den heutigen Betrieb schützt. Aus Sicht des Bundesrates ist dies die Mindestvoraussetzung, um die Anbindung der Schweiz im bisherigen Umfang sicherzustellen. Die Betriebszeiten werden dadurch, und das ist sehr zentral, nicht ausgeweitet, sondern unverändert bleiben. Wir garantieren also, was heute auf anderer Stufe geregelt ist, damit hier Klarheit herrscht.

Mit der vorliegenden Teilrevision des Luftfahrtgesetzes wird ein sicherer und effizienterer nationaler Luftverkehr gewährleistet und gleichzeitig die internationale Anbindung der Schweiz sichergestellt.

Eine Minderheit der Kommission beantragt die Rückweisung der gesamten Vorlage. Der Rückweisungsantrag beschränkt sich im Wesentlichen auf zwei Themen: die Verfahrensvorschriften für Infrastrukturanlagen und die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen. Allfällige diesbezügliche Änderungen können nachher im Rahmen der Detailberatung eingebracht und diskutiert werden, wie dies auch die KVF-N gemacht hat. Es ist aus unserer Sicht aber nicht angezeigt, nur wegen einigen Artikeln die ganze Vorlage zu verzögern und zurückzuweisen.

Ich beantrage Ihnen entsprechend, der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.