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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte die Position des Bundesrates zu diesen Minderheiten darlegen.

Zuerst zur Minderheit Jauslin bei Artikel 36 Absatz 3: Der Bundesrat verankert im Gesetz neu den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dies umfasst auch, dass im SIL die Zahl der zivilen Flugplätze festgelegt wird. Die Mehrheit beantragt, auch die Funktion der Flugplätze festzulegen. Die Minderheit beantragt, zusätzlich zur Festlegung der Zahl und Funktion der Flugplätze auch den Bedarf von Flugfeldern für den Flugsport und die Ausbildung zu berücksichtigen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Eine ausdrückliche Aufnahme von Flugsport- und Ausbildungsbedürfnissen würde den Zweck unnötig erweitern. Zudem findet ein grosser Teil der Pilotenausbildung auf Flughäfen und nicht auf Flugfeldern statt.

Ich bitte Sie ebenfalls, die Minderheit Roth David bei Artikel 36abis0 abzulehnen. Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf keine Konzessionsabgabe vor. Er strebt eine langfristig stabile Finanzierung von Skyguide an. Der finanzielle Druck auf Skyguide ist aktuell wichtig. Wir bitten Sie, hier auch der Mehrheit zu folgen. Eine Konzessionsabgabe wurde intensiv diskutiert, dies auch vor dem Hintergrund, dass im Entlastungspaket 27 eine Reduktion der Unterstützung der Regionalflughäfen als eine Massnahme vorgesehen war. Das haben Sie abgelehnt, deshalb ist der Druck hier weniger gross. Skyguide hat mittlerweile, wie Sie gehört haben, auch ein internes, grosses Sanierungspaket geschnürt, sodass dieser Druck im Moment nicht da ist. In der Kommission wurde ein entsprechender Antrag auf Einreichen einer Kommissionsmotion, die eine solche Abgabe verlangt hätte, zurückgezogen.

Ich bitte Sie ebenso um Ablehnung des Antrages der Minderheit I (Schaffner). Der Bundesrat möchte in Artikel 36abis Absatz 3 LFG klarstellen, was die Besitzstandsgarantie umfasst, nämlich sowohl die Betriebszeiten als auch den Betriebsumfang. Damit werden die bestehende Rechtslage präzisiert und die Rechtssicherheit gestärkt. Die Haltung der Mehrheit deckt sich hier nahezu mit jener des Bundesrates, während die Minderheit I beantragt, die Betriebszeiten im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag I abzulehnen. Die Besitzstandsgarantie wäre zu eng gefasst, wenn sie allein auf die Betriebszeiten beschränkt würde. Der Betriebsumfang umfasst auch die Anzahl Slots, was in diesem Rahmen sehr wichtig ist.

Ich bitte Sie ebenso, die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) abzulehnen. Sie beantragt die Streichung des gesamten Artikels. Die Besitzstandsgarantie wurde bereits 2017 ins Luftfahrtgesetz aufgenommen und wird nun an eine andere Stelle geschoben. Inhaltlich wird nichts Neues geschaffen. Die bereits geltende Besitzstandsgarantie, und das scheint mir wichtig, wird nicht ausgeweitet. Mindestens den Status quo sicherzustellen, ist für die Luftfahrtindustrie, für die Landesflughäfen von zentraler Bedeutung, auch vor dem Hintergrund, dass sie die kürzesten Betriebszeiten, praktisch weltweit, haben. Die An- und Abflüge müssen also nirgends in so kurzer Zeit abgewickelt werden wie hier; die Betriebszeiten gehören zu den kürzesten weltweit. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Umwelt- und Lärmschutzes bewusst. Er hat auch Massnahmen getroffen und die Gebühren für die späteren Zeiten angehoben. Ich bitte Sie, hier den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zu den Anträgen der Minderheit I (Schaffner) und der Minderheit II (Klopfenstein Broggini) bei Artikel 37m. Der Bundesrat beantragt, die heutige Formulierung von Absatz 1 erster Satz aus dem geltenden Recht fast unverändert zu übernehmen und die Definition, was eine Nebenanlage ist, nicht zu ergänzen. Nebenanlagen sind Bauten und Anlagen innerhalb des SIL-Perimeters, die nicht ganz oder überwiegend dem Flugplatzbetrieb dienen. Diese präzise Definition erfolgt in der Verordnung und bedarf deshalb keiner Ergänzung im Gesetz. Die Minderheit I (Schaffner) beantragt, diese Definition mit dem Hinweis auf den SIL-Perimeter zu ergänzen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) beantragt die Streichung des Artikels und will damit die geltende Bestimmung belassen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag II auch abzulehnen. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Kompetenzverschiebungen von Kantonen zum Bund sorgfältig abzuwägen sind. Heute können kantonale Behörden bei Nebenanlagen von sicherheitsrelevanten Einschätzungen des BAZL abweichen. Das ist in der Praxis leider schon vorgekommen. Deshalb bitte ich Sie hier, dieser Klärung der Kompetenzen des BAZL zuzustimmen. - Ich habe leider noch einen Moment, bis ich zu allen Minderheitsanträge etwas gesagt habe, aber ich komme bald zum Schluss.

Zum Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 37nbis: Ich bitte Sie, hier auch der Mehrheit zu folgen. Diese beantragt eine gute Lösung. Bei der Errichtung von Projektierungszonen werden Bundesstellen und Kantone heute durch das BAZL angehört, Gemeinden und Grundeigentümer durch die Kantone. Das führte bisher zu Verzögerungen. Weil alle betroffenen Stakeholder bekannt sind, reicht hier auch eine Anhörung; es braucht eigentlich keine öffentliche Auflage. Der Bundesrat beantragt entsprechend, diese Verfahren zu bündeln. Der Grundgedanke des Anliegens der Mehrheit ist hier nachvollziehbar. Wir können darum auch mit dem Antrag der Mehrheit leben.

Ich bitte Sie weiter um Ablehnung des Antrags der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 37o. Die von der Mehrheit ihrer Kommission beantragte Änderung in Absatz 1 geht auf die Anpassung in Artikel 37nbis zurück - ich verweise hier auf meine vorherigen Ausführungen. Bezüglich Absatz 2 soll die Projektierungszone bauliche Veränderungen verhindern. Die künftigen Flughafen- oder Flugsicherungsanlagen können im Weg sein. Der Antrag der Mehrheit, dass eine Beurteilung solcher Vorhaben auch durch den Flughafen bzw. die Flugsicherung erfolgen soll, ist deshalb zweckmässig.

Ich bitte Sie auch um Ablehnung des Antrags der Minderheit Roth David bei Artikel 40b. Der Bundesrat setzt europäisches Recht um, das die Schweiz durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen übernommen hat. Es ermöglicht die Übertragung einzelner Flugsicherungsdienste an ausländische Anbieter. Flugsicherungsdienste von nationaler Bedeutung, das heisst die militärische Flugsicherung, die Streckenflugsicherung sowie die An- und Abflugsicherung auf Landesflughäfen bleiben weiterhin bei Skyguide. Es ist aber richtig, dass gewisse Leistungen ausgelagert werden können. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Ich bitte Sie im Weiteren auch den Antrag der Minderheit Töngi betreffend Freizeit- und Sportfliegerei bei Artikel 51 abzulehnen. Der Bundesrat hat hier keine Revision der geltenden Bestimmung vorgesehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission fordert eine Grundlage im Luftfahrtgesetz für die Zulassung von Ultraleichtfliegern bis 600 Kilo. Rechtlich kann der Bundesrat dies schon heute mit Verordnungsanpassungen vornehmen. Eine weitere Verpflichtung im LFG braucht es hier unserer Ansicht nach nicht. Falls hier die Mehrheit durchkommen sollte, würden wir uns erlauben, im Ständerat hierzu einen Änderungsantrag einzubringen, damit man die Ultraleichtflieger bis 600 Kilo entsprechend der heutigen Zeit auf die Elektrofliegerei beschränken würde.

Ich bitte Sie ebenfalls um Ablehnung des Minderheitsantrags Roth David zu Artikel 91ter. In der französischen Fassung der Vorlage hat sich in Absatz 2 ein Übersetzungsfehler eingeschlichen. Die Minderheit beantragt in Absatz 2, gemäss französischer Fassung auch die in der Meldung genannte Person aufzuführen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Personen, welche in einer Ereignismeldung nur genannt sind, werden bereits über Absatz 1 geschützt. In Absatz 2 wird festgelegt, dass sich der Meldende nicht selbst belasten muss.

Ich bitte Sie weiter, auch den Minderheitsantrag Roth David in Artikel 107c abzulehnen. Der Bundesrat schafft mit Artikel 107c die Möglichkeit zur Nutzung biometrischer Daten. Er verpflichtet aber - und das ist wichtig - niemanden dazu. Damit wird einem Anliegen der Flughäfen Genf und Zürich sowie internationalen Entwicklungen Rechnung getragen. Der Bundesrat ist sich der Sensibilität biometrischer Daten natürlich bewusst und knüpft ihre Verwendung auch an strenge Voraussetzungen. Erforderlich ist eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Ohne diese gilt das bisherige System, das nicht aufgehoben wird. Ausserdem gelten strenge Datenschutzvorgaben für den Umgang mit Biometrie.

Ich bitte Sie ebenso um Ablehnung des Minderheitsantrags Marti Min Li zu Artikel 107d. Der Bundesrat hat das öffentliche Interesse an Transparenz sorgfältig gegen den Schutz der Persönlichkeit und sensiblerer Informationen abgewogen. Er beantragt, Personendaten und Informationen vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, wenn ihre Offenlegung die Sicherheit gefährden könnte. Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird hier nur punktuell eingeschränkt. Eine ähnliche Regelung besteht bereits im Eisenbahngesetz.

Ich bitte Sie ebenso, die Minderheit Jauslin zu Artikel 237 Ziffer 3 des Strafgesetzbuchs abzulehnen. Der Bundesrat möchte den Betroffenen davor schützen, strafrechtlich belangt zu werden, wenn er die Sicherheitsuntersuchung unterstützt. Die Minderheit beantragt die Streichung des Teils betreffend die zumutbaren Anstrengungen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Sicherheitsuntersuchung, weil sie hier ein Dilemma sieht. Ich bitte Sie, auch hier den Minderheitsantrag abzulehnen.

Zusammengefasst bitte ich Sie um Ablehnung aller Minderheitsanträge mit Ausnahme des Minderheitsantrags Töngi zu Artikel 51 Absatz 2bis. Es geht hier um die Ultraleichtflieger, und wir unterstützen hier die Minderheit, die keine Öffnung will.

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