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Schnyder Markus · Nationalrat · 2026-06-18

Schnyder Markus · Nationalrat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Luftfahrtgesetz und beantrage Ihnen namens der Fraktion, die geschlossen dahintersteht, auf die Vorlage einzutreten und, sofern keine namhaften Veränderungen vorgenommen werden, dem Geschäft in der Schlussabstimmung zuzustimmen. Die Rückweisungsanträge bitte ich Sie abzulehnen, dies begründe ich anschliessend; auf die Minderheiten werde ich dann in der Detailberatung eingehen.

Zuerst möchte ich eine Vorbemerkung machen und dabei auf die Wichtigkeit der Landesflughäfen und einer guten internationalen Anbindung über den Luftweg hinweisen. Auch wenn sich das vorliegende Geschäft nicht nur auf die Landesflughäfen und die internationale Luftfahrt bezieht, so muss ich dennoch festhalten, dass sich die wesentlichen Punkte der Vorlage darauf beziehen. Ich werde deshalb nicht auf alle Punkte eingehen, sondern mich primär aus zeitlichen Gründen auf diese wesentlichen Punkte beschränken.

Unsere Landesflughäfen sind gewissermassen unser Tor zur Welt; diese sind Dreh- und Angelpunkt des internationalen Personenverkehrs und, was viele nicht wissen, auch ein sehr wichtiger Transportweg für Fracht und Güter. Heute wird ein erheblicher Anteil an unseren Import- und Exportgütern - gemessen am Warenwert - per Luftfracht aus der Schweiz in die Welt und umgekehrt transportiert. Dies erwähne ich deshalb so explizit, um aufzuzeigen, wie wichtig die Aviatik für die Schweiz, die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Tourismus und unzählige vor- und nachgelagerte Betriebe ist. Kurzum: An der Luftfahrt hängt viel mehr als man auf den ersten Blick meinen könnte, und genau deshalb ist eine gute, möglichst liberale und dennoch klare Gesetzgebung wichtig. Dies dient einerseits den Teilnehmern der Luftfahrt, andererseits soll damit gleichzeitig auch ein hohes Mass an Sicherheit rund um die Luftfahrt und auf den Flughäfen sichergestellt werden.

Gemäss unserer Einschätzung trifft das auf die Vorlage zu, weshalb wir sie unterstützen. Gerne möchte ich auf zwei Punkte eingehen, welche aus Sicht unserer Fraktion gewissermassen rote Linien darstellen. Ein erster wichtiger Punkt betrifft Artikel 36abis. Darin werden die heutigen Betriebszeiten auf den Landesflughäfen im Sinne einer Besitzstandsgarantie festgeschrieben. Der Flughafen Zürich hat im internationalen Vergleich schon heute sehr kurze Betriebszeiten, was vielfach mit betrieblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Und trotzdem gibt es kantonal politische Bestrebungen, welche diese noch mehr einschränken möchten; das ist gefährlich. Zwar liegt der Flughafen Zürich bekanntermassen im Kanton Zürich. Da es aber ein Landesflughafen ist, ist es legitim, dass die Betriebszeiten im Bundesrecht festgeschrieben werden. Die aktuelle Formulierung ist indessen aus unserer Sicht eine Minimalforderung; würde sie noch mehr eingeschränkt, wäre die rote Linie eben überschritten, was unsererseits zu einer Ablehnung der Gesamtvorlage führen würde. Das wäre sehr bedauerlich, beinhaltet die Vorlage doch insgesamt viele wichtige Verbesserungen.

Der zweite wichtige Punkt, auf den ich eingehen möchte, spiegelt sich in der Minderheit Roth David zu Artikel 36abis0. Ich bitte Sie vehement, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit will, dass die Flughäfen eine neue Konzessionsabgabe leisten sollen. Dies ist gleich aus zweierlei Sicht falsch:

Erstens laufen die bestehenden Konzessionen teilweise noch über Jahrzehnte, und eine laufende Konzession nachträglich mit einer neuen Abgabe zu belasten, ist aus rechtlicher Sicht mehr als fragwürdig und verletzt das Prinzip von Treu und Glauben sowie auch die Rechtssicherheit erheblich. Sie ist deshalb klar abzulehnen und frühestens, wenn überhaupt, bei der Erneuerung der Konzession zu diskutieren.

Zweitens entstanden die Diskussionen rund um eine neue Konzessionsabgabe einerseits aufgrund des EP 27 und der Massnahme, welche forderte, die Bundesbeiträge für die Flugsicherung auf den Regionalflughäfen zu streichen, andererseits aufgrund der bekannten strukturellen Defizite bei der Skyguide. Die Massnahme wurde aber bekanntermassen gestrichen, eine weitere Diskussion um eine neue Abgabe ist deshalb obsolet. Bezüglich der Skyguide können wir heute feststellen, dass unter neuer Führung bereits Massnahmen beschlossen wurden, um die strukturellen Defizite zu minimieren. Mit Einführung einer neuen Einnahmequelle würden diese Effizienzsteigerungsmassnahmen massiv torpediert werden. Wir sollten die Skyguide hier ihre Hausaufgaben machen lassen und erst nachher allenfalls über weitere Finanzierungsmöglichkeiten sprechen, wenn es diese dann noch braucht. Auch diese Minderheit stellt für uns eine rote Linie dar, sollte sie überschritten beziehungsweise die Minderheit angenommen werden, würden wir auch hier die Vorlage ablehnen müssen.

Zu guter Letzt erlaube ich mir den Hinweis, dass wir die Neuerungen bezüglich der Just Culture, den Sanktionsmassnahmen bei Verstössen von Flugplatzmitarbeitern, die Anhebung der Altersgrenze bei Helikopterpiloten, die Neuerungen im Umgang mit dem SIL und den Planungszonen, die Verwendung von biometrischen Personendaten auf den Flughäfen sowie die Neuregelung bezüglich der Ultraleichtflugzeuge begrüssen und diese ausdrücklich unterstützen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht zurückzuweisen.

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