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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2026-06-18

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich erläutere Ihnen hier meine zwei Minderheiten, werde aber zugleich auch die Position der GLP-Fraktion einbringen.

Ich komme zuerst zu Artikel 36. Die Luftfahrt ist Sache des Bundes und nicht Sache der Gemeinden. Trotzdem haben natürlich Gemeinden und Kantone einen grossen Einfluss auf die Gestaltung von verschiedenen Flugplätzen, vor allem auch auf die Gestaltung von kleinen Flugplätzen. Wenn ich von kleinen Flugplätzen spreche, dann meine ich Flugplätze wie Altenrhein, Locarno, Bad Ragaz, Bex, Langenthal, Beromünster, Mollis, Neuenburg, Saanen, Lommis, Speck-Fehraltorf, Triengen, Montricher und viele weitere mehr. Diese Flugplätze haben nach diesem Gesetz keine Besitzstandsgarantie. Diese gilt vielmehr für die Landesflugplätze. Bei meiner Minderheit geht es ganz einfach darum, dass der Bundesrat, wenn er die sogenannten SIL-Blätter, den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, in die Vernehmlassung gibt, berücksichtigt, wie wichtig auf dem jeweiligen Platz die Weiterbildung, die Ausbildung und eventuell der Luftsport sind. Das ist die Idee hinter dieser kleinen Ergänzung - sie wurde übrigens auch in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zürich erarbeitet. Es ist also nicht so, dass die Landesflughäfen dagegen sind. Vielmehr setzen sich auch die grossen Player für diese wichtige Forderung ein, da die Flugfelder dafür zuständig sind, Nachwuchsfachkräfte für die Cockpit- und die Aviatikberufe zu generieren. Daher bitte ich Sie, wenn Sie auch die kleinen Plätze unterstützen möchten, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 36 Absatz 3 zuzustimmen.

Meine zweite Minderheit betrifft Artikel 237 des Strafgesetzbuches. Dort geht es um eine ganz heikle Geschichte. Es geht darum, was passiert, wenn jemand einen Flugunfall hatte, also nicht einen grossen Flugunfall, sondern einen mit einem kleinen Sportflugzeug. Die Erste, die auf den Platz kommt, ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust). Sie hat aber keine strafrechtliche Relevanz, sondern nimmt nur eine Beurteilung vor, ob nach einem Vorfall Massnahmen im Bereich des Prozesses oder im Bereich der Flugmanöver getroffen werden müssen. Nun geht es darum, dass sich die Person selbst belasten könnte, wenn sie eine falsche Aussage oder eine Aussage macht, die für die Sust nicht relevant ist, aber für die Strafverfolgungsbehörde relevant sein könnte. Daher beantrage ich mit diesem Minderheitsantrag, dass man den letzten Teilsatz streicht und eben nicht die "zumutbaren Anstrengungen" berücksichtigt, sondern es einfach dabei belässt, dass die Sust keine Strafuntersuchung macht. Ich bitte Sie hier im Interesse der Leicht- und Sportaviatik, diesem Streichungsantrag meiner Minderheit bei Artikel 237 zuzustimmen.

In der restlichen Zeit komme ich noch zu den übrigen Mehr- und Minderheitsanträgen und lege Ihnen dar, wie wir sie in der GLP-Fraktion beurteilt haben.

Die Minderheit Roth David bei Artikel 36abis0 werden wir ablehnen - nicht, weil wir die Flugsicherung beziehungsweise die Konzessionsabgabe an und für sich schlecht finden würden, aber wir stellen einfach fest, dass diese in dem Gesetz, das wir jetzt vorliegen haben und beraten, keinen Platz hat. Für eine Konzessionsabgabe müssen wir Anhörungen machen und eine Interessenabwägung vornehmen: Was ist überhaupt möglich, und in welche Richtung soll sich die Flugsicherung - in diesem Fall Skyguide - wirklich bewegen? Daher und auch im Interesse eines schlanken Gesetzes bitten wir von der GLP-Fraktion Sie, diese Konzessionsabgabe nicht zu beschliessen.

Dann komme ich zur Minderheit I (Schaffner) bei Artikel 36abis Absatz 3 - Frau Schaffner wird sie noch selber vertreten. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass dies eines der Kernanliegen in diesem Teil ist. Es geht um die Betriebszeiten und den Betriebsumfang. Die GLP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Betriebszeiten geregelt werden sollen, auch im Gesetz, dass die Erwähnung des Betriebsumfanges aber eigentlich nicht notwendig ist, weil er im Antrag der Mehrheit bereits abgehandelt ist und nicht verfügt werden muss. Dazu müssen Sie dann vielleicht noch das Votum von meiner Kollegin, Frau Nationalrätin Schaffner, anhören.

Dann komme ich zur Minderheit Roth David bei Artikel 40b Absatz 4. Diesen Minderheitsantrag bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen, weil die Flugsicherungsdienstleistung auf nationaler Ebene eben durchaus ein Modell sein kann, das später eine günstigere Flugsicherung für An- und Abflugverfahren auf Kategorie-2-Flugplätzen - das wären zum Beispiel Grenchen, Altenrhein, Bern - ermöglicht. Diese sehr gute Möglichkeit sollte man nicht einschränken. Wenn Sie hier aber der Minderheit Roth David folgen würden, würden Sie eine Einschränkung vornehmen. Wir von der GLP-Fraktion empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Roth David abzulehnen.

Dann komme ich zur nächsten Minderheit Roth David, der Minderheit zu Artikel 91ter Absatz 2. Darin geht es darum, dass die Just Culture gestärkt werden soll. Die GLP-Fraktion wird dem Antrag dieser Minderheit zustimmen. Warum? Hier geht es darum, welche Personen bei einem Flugunfall in eine Strafverfolgung hineingezogen werden könnten. Ich komme wieder auf die Unfalluntersuchungsbehörde Sust zu sprechen: Die Sust hat keinen Auftrag für Strafuntersuchungen. Wenn aber ein Pilot oder eine Pilotin eine Meldung macht und noch eine weitere Person nennt, zum Beispiel den Schlepppiloten beim Segelflug oder einen Passagier beim Motorflugbetrieb, dann könnte diese Person zusätzlich belastet werden, wenn wir diese Ergänzung nicht vornehmen. Ich bitte Sie im Namen der Leicht- und Sport-Aviatik, dieser Minderheit Roth David zuzustimmen, auch wenn sie von Roth David ist.

Dann komme ich noch zu Artikel 107d. Hier bitte ich Sie eindringlich, der Mehrheit zu folgen. Hier geht es um eine Problematik des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Minderheit will sämtliche Informationen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellen. Wenn man die Streichung macht und die Sust gewisse Informationen nicht zurückhalten kann, wenn man also diese Informationen ebenfalls dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt, dann wird die Just Culture nicht mehr funktionieren. Dann muss sich jede Pilotin und jeder Pilot, jeder Betroffene Gedanken machen, ob er oder sie der entsprechenden Behörde wirklich alles melden will oder ob es sein kann, dass die betroffene Person später dafür belangt wird.

Ich bitte Sie daher, den Empfehlungen der GLP-Fraktion zu folgen - vor allem aber: Stimmen Sie am Schluss diesem Gesetz zu, denn es ist für die Luftfahrt ein wichtiger Abschluss und ein wichtiges Dokument.

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