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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Hier kommen wir nun zum ersten der drei von mir genannten politisch wichtigen Bereiche. Wir sind hier im Gebiet des Ressourcenausgleichs, wo ja der Bund und die ressourcenstarken Kantone beitragspflichtig sind. Es geht hier um die Frage, ob die Beitragspflicht der Kantone nicht nur nach unten, sondern auch nach oben limitiert sein soll, und zwar limitiert auf weniger als 100 Prozent des Bundesbeitrages - wir hatten zunächst drei Viertel beschlossen. Der Nationalrat ist dann dem Bundesrat gefolgt und hat die Limite nach oben auf 100 Prozent gesetzt. Ich habe ja schon in der ersten Runde darauf hingewiesen, dass wir uns auf einem schmalen Pfad befinden. Im Wissen um die politische Sensibilität in diesem Bereich haben wir versucht, einen Kompromiss zu finden - übrigens auf Antrag unseres geschätzten Präsidenten -; dieser Kompromiss sieht 80 Prozent vor.

Wir haben dann gesagt - auch im Zusammenhang mit dem Härteausgleich und dem Inkrafttreten der Vorlage -, dass wir die Kantone befragen wollen, ob sie sich mit diesem Kompromissvorschlag im Bereiche Ressourcenausgleich und Härteausgleich einverstanden erklären könnten. Die Antwort ist gestern eingetroffen. Ich habe Ihnen dieses Papier verteilen lassen. Sie ersehen aus den Antworten im Bereich obere Begrenzung des Ressourcenausgleichs, dass zehn Kantone dem Antrag auf 80 Prozent vorbehaltlos zugestimmt haben. Der Kanton Zürich hat erklärt, dass für ihn 80 Prozent als äusserster Kompromiss infrage käme. Zwei Kantone, Freiburg und Wallis, könnten sich einem Kompromiss von 90 Prozent anschliessen, und die übrigen Kantone - Uri, Obwalden, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Waadt und Neuenburg - möchten an den 100 Prozent festhalten.

Wir beantragen Ihnen im übergeordneten Interesse hier Zustimmung zu diesen 80 Prozent.

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