Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18
Wortprotokoll
Der Motionär fordert, dass die betroffenen Gemeinden und Kantone künftig einer geplanten Poststellenschliessung zustimmen müssen. Aktuell haben die Gemeinden und Kantone nur ein Anhörungsrecht. Der Bundesrat misst dem Einbezug der Gemeinden und Kantone bei Poststellenschliessungen wirklich eine hohe Bedeutung zu. Poststellen sind Teil der Grundversorgung. Laut geltendem Gesetz muss die Post vor der Schliessung oder Verlegung eines bedienten Zugangspunktes die Behörden der betroffenen Gemeinde anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Die Anhörung der Standortgemeinde und weiterer betroffener Gemeinden soll sicherstellen, dass die Entscheide der Post nicht losgelöst von den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und der Unternehmen getroffen werden. Zweck des Dialogverfahrens ist es, über die möglichen Ersatzlösungen zu diskutieren. Dazu gehört auch die Prüfung von Alternativen.
Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung erfordert aber nicht nur von der Post, sondern auch von den Behörden der betroffenen Gemeinden Flexibilität. Der Einbezug der Bevölkerung in das Verfahren ist formell nicht vorgesehen. Die Post führt jedoch im Vorfeld einer Schliessung oder Verlegung Informationsveranstaltungen durch. Falls im Dialogverfahren keine Einigung erzielt wird, können die betroffenen Gemeinden die Eidgenössische Postkommission (Postcom) anrufen. In dem darauf folgenden Schlichtungsverfahren haben die Gemeinden noch einmal die Möglichkeit, ihre Argumente und Anliegen formell vorzubringen. Die Postcom prüft, ob die Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen sowie die Anforderungen an das Dialogverfahren eingehalten werden, und gibt eine Empfehlung ab. Solange die Post die rechtlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit einhält, liegt es in ihrem Ermessen, welche Formate sie an welchem Standort betreibt.
Sie wissen, Herr Nationalrat Roth, wie wir die Post führen: nach strategischen Zielen. Wir erwarten natürlich auch eine entsprechende Gewinnmarge mit Dividenden. Ich glaube, beim heutigen, rückläufigen Brief- und Zahlungsgeschäft in den Poststellen wäre es fatal, wenn wir hier eine Mitbestimmung einzelner Gemeinden einführen würden, da damit einfach die betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht mehr genügend eingehalten werden könnten. Aber ich bin natürlich, wie Sie, Vertreter einer möglichst flächendeckenden Versorgung und kämpfe auch dafür. Wir haben heute noch über 700 Poststellen. Der Zielwert liegt im Moment bei 600, aber mit den Agenturen und Kontaktstellen sind wir bei 2000 bedienten Standorten. Kontaktstellen an sich wurden in den letzten Jahren nicht abgebaut. Ich glaube, das kann auch in den nächsten Jahren noch so bleiben. Auch Ihnen teile ich gerne mit: Wir kommen demnächst mit der Vernehmlassung zum Postgesetz. Wir werden dann eine intensive Diskussion führen. Aber die Post braucht eine minimale Flexibilität, um in den nächsten Jahren ihr Poststellennetz umzubauen.
Ich bitte Sie entsprechend, die Motion abzulehnen.