Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-06-18
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick mag die Forderung der Motion attraktiv erscheinen. Wird eine zusätzliche AHV-Rente ausbezahlt, sollen auch die daraus resultierenden Steuererträge wieder der AHV zugeführt werden. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Vorschlag erhebliche finanzielle, föderalistische und systematische Probleme schafft.
Aus fünf Gründen ist die Motion abzulehnen:
1. Die Finanzierung der AHV ist eine Bundesaufgabe. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde die Verantwortung für die AHV bewusst und konsequent dem Bund zugewiesen. Kantone und Gemeinden finanzieren die AHV heute nicht direkt. Genau diese Entflechtung war ein zentrales Ziel des neuen Finanzausgleichs. Die Motion würde dieses Prinzip durchbrechen. Sie würde dazu führen, dass Kantone und Gemeinden plötzlich zur Mitfinanzierung einer Bundesaufgabe herangezogen würden, ohne dass sie auf die Ausgestaltung der Aufgabe einen entsprechenden Einfluss hätten. Damit würde ein Grundsatz unseres Föderalismus verletzt. Wer eine Aufgabe verantwortet, soll sie auch finanzieren.
2. Die Motion schafft einen problematischen Präzedenzfall. Wenn künftig sämtliche positiven finanziellen Auswirkungen von Bundesbeschlüssen bei Kantonen und Gemeinden abgeschöpft werden, stellt sich sofort die Gegenfrage: Müsste der Bund dann nicht umgekehrt auch sämtliche negativen Auswirkungen kompensieren? Denn solche negativen Effekte entstehen ebenfalls. Wer die Mehreinnahmen abschöpfen will, müsste konsequenterweise auch die Mindereinnahmen und Mehrkosten berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ist weder sachgerecht noch fair.
3. Die Motion greift in die bestehende Steuersystematik ein. Bundesgesetze können Auswirkungen auf die Einnahmen von Kantonen und Gemeinden haben. Diese werden jedoch grundsätzlich nicht laufend über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nachkorrigiert. Anpassungen des Kantonsanteils wurden in der Vergangenheit nur bei grossen Reformen vorgenommen, beispielsweise beim NFA oder bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die vorliegende Motion würde dieses bewährte Prinzip aufgeben und einen neuen Mechanismus schaffen, bei dem künftig jede fiskalische Nebenwirkung eines Bundesentscheids nachträglich korrigiert werden müsste.
4. Die Umsetzung ist alles andere als einfach. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass die Abschöpfung der Steuermehreinnahmen faktisch über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer am besten möglich wäre. Das ist aber nicht einfach so zu lösen. Zudem bestehen technische Herausforderungen. Die Steuermehreinnahmen der Kantone werden nach dem Forderungsprinzip berechnet, der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer hingegen nach dem Kassaprinzip ausbezahlt. Sie sehen, die Zahlungsströme laufen also zeitlich nicht parallel. Eine präzise und verursachergerechte Abschöpfung ist deshalb kaum möglich und würde zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen.
5. Die Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden wären erheblich. Viele Kantone würden einen Teil dieser Belastung zwangsläufig an die Gemeinden weitergeben. Gerade Städte und Gemeinden lehnen die Motion deshalb auch entschieden ab, da diese Gemeinwesen weder für die Finanzierung der AHV verantwortlich sind noch die Möglichkeit haben, diese Ausgaben zu steuern. Gleichzeitig müssen sie die finanziellen Folgen davon tragen. Dies schwächt die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kantonen und Gemeinden und erschwert die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.
Die Verantwortung der Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt beim Bund. Die Lösung kann nicht darin bestehen, den Kantonen und Gemeinden nachträglich Mittel zu entziehen und damit die klaren Aufgaben und die Finanzierungsordnung unseres Föderalismus zu verwässern. Die Motion verletzt bewährte Grundsätze der fiskalischen Äquivalenz, schafft neue Abgrenzungsprobleme, greift in die Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden ein und führt zu einer unnötigen Verkomplizierung unseres Finanzsystems.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.