de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-06-19
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-19
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2026 über die Verlängerung der Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes oder über die Abschreibung der parlamentarischen Initiative nach Artikel 113 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes beraten.
Die parlamentarische Initiative verlangt im Interesse der gesundheitlich beeinträchtigten Personen sowie um den realen Beschäftigungsmöglichkeiten invalider Personen und den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen.
Die Kommission anerkennt die Anliegen der Initiative, die realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit und des Invaliditätsgrades besser zu berücksichtigen. Sie sieht Handlungsbedarf, die historisch gewachsene Methode zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und somit der Berechnung des Invaliditätsgrades und der Rente abzulösen. Die aktuelle Methode gehe von einem fiktiven Arbeitsmarkt aus und benachteilige so die betroffenen Menschen.
Gleichzeitig stellt die Kommission aber auch fest, dass die Berechnung des Invaliditätsgrades sehr komplex ist und Änderungen daran massgebliche Auswirkungen auf die gesamte Invalidenversicherung und weitere Sozialversicherungen haben. Die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Lösung, den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen, greift aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu kurz. Zwar würde damit das problematische Konzept des ausgeglichenen Arbeitsmarktes aufgegeben. Dem zentralen Anliegen, die individuelle Situation stärker zu berücksichtigen, würde aber dennoch nicht genügend Rechnung getragen. Die Kommission begrüsst daher, dass auch in der Praxis Diskussionen zu einer adäquaten und modernen Methode laufen.
In Anbetracht dieser Ausgangslage hält die Kommission den Weg über eine parlamentarische Initiative insgesamt für nicht zielführend. Vielmehr soll eine Anpassung im Rahmen der nächsten Revision der IV erfolgen. Die Kommission reichte deshalb mit 23 zu 2 Stimmen die Motion 26.3018, "Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten", ein. Ich erinnere daran, dass unser Rat am Mittwoch, den 17. Juni 2026 genau diese Motion angenommen hat. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Grundanliegen der parlamentarischen Initiative im Rahmen der nächsten IV-Revision mit Hilfe von innovativen Ansätzen umzusetzen. Dabei soll auf den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt", wie er heute angewendet wird, verzichtet und stattdessen eine realistische Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit unter Ausschluss konjunktureller Einflüsse angestrebt werden. Die Kommission spricht sich zudem für ein schnelles und effizientes Verfahren im Sinne der Versicherten aus.
Daher beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die parlamentarische Initiative 23.448 abzuschreiben.