Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2026-06-19
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Mit ihrer Motion verlangt unsere Kollegin Min Li Marti, dass die Bundesversammlung auf die Nutzung der Social-Media-Plattform X verzichtet. Seit der Übernahme durch Elon Musk habe sich die Social-Media-Plattform deutlich verändert. So könnten nun Hass, Hetze und Verschwörungserzählungen ungehindert weiterverbreitet werden. Zudem diene die Plattform der sogenannten Desinformation. Darum hätten verschiedene Institutionen, Medienhäuser und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens die Plattform verlassen.
Das Büro hat sich intensiv mit der Motion beschäftigt, und Frau Marti hat ihre Argumente dargelegt. Diese wurden durch Herrn Bendahan verstärkt.
Die Parlamentsdienste sind für die institutionelle Kommunikation der Bundesversammlung zuständig. Die zentrale Plattform und wichtigste Referenz für diese offizielle Kommunikation ist die Website parl.ch. Darüber hinaus betreiben die Parlamentsdienste derzeit die Auftritte der Bundesversammlung auf den Social-Media-Plattformen LinkedIn, YouTube, Instagram, Facebook und X, und sie verantworten deren Inhalte. X, vormals Twitter, wird von den Parlamentsdiensten seit 2015, also seit gut zehn Jahren, genutzt. Damit werden Medienmitteilungen der Kommissionen - im letzten Jahr waren es 272 -, Informationen zur sogenannten parlamentarischen Diplomatie sowie Stellungnahmen der Ratspräsidentinnen und Ratspräsidenten zu wichtigen Ereignissen schnell und zielgruppengerecht verbreitet. Ziel ist es, politisch interessierte Kreise im In- und Ausland unmittelbar und zeitnah zu erreichen.
X wird vom Bundesrat, sämtlichen eidgenössischen Departementen, zahlreichen Parteien und Ratsmitgliedern - fast allen, von mir zum Beispiel nicht, aber das spielt ja keine Rolle -, von den nationalen Parlamenten Frankreichs, Italiens und Österreichs, dem Europarat, dem Europäischen Parlament sowie den internationalen Organisationen und Medienschaffenden genutzt. Aktuell gibt es keine vergleichbare Alternative, die eine breite Reichweite bietet; die Frage von vorhin von Herrn Bühler und die Antwort darauf haben dies wahrscheinlich gar nicht so schlecht unterstrichen.
Die in der Motion angesprochenen Herausforderungen sind dem Büro bekannt. Sie betreffen aber nicht nur X, sondern zeigen sich auch auf anderen Social-Media-Plattformen. Allein mit einem Rückzug von X könnte diesen grundsätzlichen Herausforderungen der digitalen Kommunikation nicht begegnet werden. Übrigens war der Entwurf eines neuen Gesetzes über Kommunikationsplattformen bis Februar dieses Jahres in der Vernehmlassung. Es soll die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum stärken und einen umfassenden Regulierungsrahmen für Plattformen wie Facebook, X, Tiktok und Google schaffen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das Büro die Absicht der Parlamentsdienste, den X-Account der Bundesversammlung vorerst weiterzuführen. Gleichzeitig beobachten die Parlamentsdienste die Entwicklungen laufend und behalten sich vor, bei Bedarf auch kurzfristig entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Aufgrund des Gesagten beantragt Ihnen das Büro die Ablehnung der Motion. Eine vierköpfige Minderheit, Sie haben sie gehört, beantragt, die Motion anzunehmen.