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Beerli Christine · Ständerat · 2003-09-16

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass diese Unklarheit im Text die Möglichkeit geschaffen hat, hier noch einmal auf diese Frage zurückzukommen. Ich möchte [PAGE 747] demzufolge im Namen der Minderheit noch einmal den gleichen Antrag stellen, den ich Ihnen schon das letzte Mal gestellt habe und den ich auch mit Überzeugung vertrete. Heute wissen wir wirklich, was wir beschliessen. Das letzte Mal konnten wir zur Entschuldigung allenfalls noch vorbringen, wir wüssten nicht ganz genau, was wir beschlossen hätten; aber heute haben wir einen Bericht vorliegen, und wir wissen ganz genau, was wir beschliessen.

Ich möchte Ihnen einzig in einigen Punkten aufzeigen, was Sie beschliessen würden, wenn Sie der Mehrheit zustimmten. Sie beschliessen ein Entlastungssystem für Familien, in dem es Überlagerungen gibt. Es dürfen nicht beide Formen angewendet werden. Man kann entweder das eine oder das andere wollen, aber es ist nicht richtig und sachlich falsch, eine Überlagerung der beiden Formen zu beschliessen. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, führen Sie zudem ein Giesskannenprinzip ein, weil dann alle Familien ab dem zweiten Kind eine Prämienverbilligung erhalten, unabhängig davon, welches Einkommen oder Vermögen sie haben. Also erhalten vor allem auch jene Familien eine Prämienverbilligung, die nach diesem Gesetz ordentlicherweise nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.

Die Kantone haben uns in der Kommission beschworen, hier nicht der Mehrheit zu folgen, weil die Kantone - und das ist vor allem die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren - ausgerechnet haben, was es sie kosten würde. Ganz kurz: Wir würden hier also von Bundes wegen Kosten zulasten der Kantone beschliessen - gegen deren ausdrücklichen Willen. Die Kantone haben uns gesagt - nach Aussagen des Bundesamtes für Sozialversicherung sind ihre Zahlen wahrscheinlich etwas hoch, aber immerhin sind sie in der Grössenordnung -, sie würden mit diesem Entscheid um 450 Millionen Franken im Jahr mehr belastet, wobei 300 von diesen 450 Millionen Franken Ausgaben für Familien sind, die sonst nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Gemäss Bundesamt sind die Zahlen etwas kleiner, es sagt, es handle sich hier um 200 bzw. um 120 Millionen Franken. Aber immerhin spricht auch das Bundesamt noch von ganz erklecklichen Beträgen, die hier nach dem Giesskannenprinzip an diejenigen ausgeschüttet werden, die nach den Kriterien des Gesetzes eben nicht bedürftig sind und nicht in den Genuss dieser Verbilligungen kommen sollen. Das sind einmal die direkten Auslagen.

Dazu kommen natürlich noch die administrativen Unkosten. Sie müssen sich vorstellen, dass die Kantone dann doch eine erheblich grössere Zahl von Familien administrativ erfassen müssen, weil sie diese Prämienverbilligung ja dann allen zukommen lassen müssen und nicht nur denjenigen, die sie schon in ihren Karteien haben, weil sie eben eine Berechtigung für eine Prämienverbilligung haben und hier Auszahlungen erhalten.

Ich bitte Sie also wirklich dringend und auch im Namen der Kantone, die uns das sehr ans Herz gelegt haben, hier der Minderheit zu folgen.