Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-16
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Artikel 25 wird der Zankapfel dieser Gesetzesrevision sein. Artikel 25 steht in direktem Zusammenhang mit Artikel 50 Absatz 2. Wir werden hier einen Systementscheid treffen, der auch für zwei weitere Bestimmungen gilt. Die Frage ist folgende: Muss die Krankenversicherung die Kosten der Grundpflege vollständig übernehmen, oder soll sie, wie es heute Praxis ist, lediglich einen Beitrag an die Kosten der Grundpflege leisten?
Mit unserem revidierten Artikel möchten wir an der heutigen Lösung, wie sie aktuell gilt, festhalten. Was heisst das? Wir ändern das Gesetz, aber nicht die Leistungen. Heute werden durch die Krankenversicherung Pflegekosten unterstützt. Rund 1,5 Milliarden Franken fliessen in die Pflege, davon etwa 300 Millionen via Spitex. In Artikel 7 der Leistungsverordnung ist heute ein Rahmentarif festgelegt. Er gilt, solange die Pflegekosten nicht buchhalterisch klar ausgeschieden sind. Sobald sie ausgeschieden sind, müssen nach dieser Leistungsverordnung die vollen Pflegekosten von der Krankenversicherung getragen werden. Heute ist der Beitrag an die Pflegekosten in den Heimen ungefähr 10 bis 70 Franken, je nach Pflegestufe. Bei Spitex sind es im Schnitt etwa 45 Franken pro Stunde. Dort, wo ein guter Mix an Patienten vorliegt, decken diese Beiträge die Pflegekosten im Wesentlichen ab.
Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, dann behalten Sie die heutige Kostenregelung bei. Es werden auch künftig nicht die vollen Pflegekosten bezahlt, selbst wenn sie [PAGE 735] buchhalterisch ausgewiesen sind, sondern es wird ein Beitrag an die Pflegekosten bezahlt. Dieser Beitrag aber ist, wie ich erwähnt habe, erheblich: In der Regel deckt er 70 Prozent und mehr der Pflegekosten ab. Wenn wir das Gesetz nicht ändern, müssen in den nächsten Jahren die vollen Pflegekosten bezahlt werden, sobald sie buchhalterisch ausgewiesen sind. Das wird erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Die Prognose ist schwierig, es gibt verschiedene Zahlen: Die Krankenversicherer rechnen mit Mehrkosten von über 1 Milliarde Franken. Andere Zahlen für die Zukunft gehen von kostengünstigeren Entwicklungen aus. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass die neue Lösung - ein Beitrag an die Pflegekosten, immer im heutigen Ausmass - für die Pflege keine Änderung bewirkt. Pflegekosten werden im gleichen Ausmass wie heute - zusätzlich Berücksichtigung der Kostenentwicklung - unterstützt. Aber wenn wir das Gesetz nicht ändern, öffnen wir die Türe für erhebliche Mehrausgaben. Unsere Lösung scheint uns praktikabel zu sein.
Eine noch entscheidende Frage gilt es hier zu beantworten: Die Lösung, die wir hier mit Artikel 25 treffen, wird nicht jene sein, die auf alle Ewigkeiten oder für eine längere Zukunft gilt. Die ganze Frage ist in Überarbeitung. Bei der nächsten Revision wird eine neue Regel vorgeschlagen werden müssen.
Ein letztes Wort zur Spitex: In vielen Zuschriften ist die Frage aufgetaucht, ob unsere Regel Nachteile für die Spitex bringen wird. Die Frage ist zu verneinen, weil an der heutigen Praxis mit den Kostenbeiträgen in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken nichts geändert wird. Spitex wird unter der heutigen Regel ebenso wenig leiden, wie auch die Heime nicht weniger Beiträge via Krankenversicherer erhalten würden. Der heutige Stand bleibt gewahrt, aber wir verhindern die Explosion. Das ist die Essenz.