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Beerli Christine · Ständerat · 2003-09-16

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass wir uns hier in einem sehr komplexen Bereich bewegen und dass es schwierig ist, eine definitive Lösung zu finden. Aber ich denke, dass Sie das nicht davon abhalten darf, der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Wenn wir hier nämlich dem Nationalrat folgen, dann öffnen wir einer Pflegeversicherung im Langzeitbereich Tür und Tor. Denn wenn Sie auch noch Artikel 104a Absatz 2 in Betracht ziehen, den Sie auf Seite 50 Ihrer Fahne finden und der eben auch einen wichtigen Beitrag zu dieser Diskussion leistet, dann sehen Sie Folgendes: Bis anhin war geregelt, es sei einzig ein Beitrag an die Pflege zu leisten, solange Pflegeheime nicht nach einheitlichen Methoden abrechnen, d. h., solange sie keine einheitliche Kostenrechnung haben. Sobald eine solche einheitliche Kostenrechnung vorliegt, werden die gesamten Kosten der Langzeitpflege über die Krankenversicherer abzurechnen sein. Es ist absehbar, dass eine solche einheitliche Kostenrechnung sehr rasch vorliegen wird und dass dann die gesamten Kosten über die Prämien der Krankenversicherer zu bezahlen sein werden.

Genau das ist der Prämienschub, von dem in dieser Angelegenheit immer wieder gesprochen wird und den die Krankenversicherer in diesem Zusammenhang auf etwa 1 Milliarde Franken schätzen. Die Kantone ihrerseits haben uns ganz klar gesagt, sie befürchteten, dass sie über zusätzliche Prämienverbilligungen in diesem Bereich neu ebenfalls mit 100 bis 150 Millionen Franken belastet würden. Es ist demzufolge so, dass uns die Kantone in der Kommission ganz klar gebeten haben, hier tätig zu werden und eine Lösung vorzuschlagen, wie sie Ihnen von der Mehrheit Ihrer Kommission nunmehr unterbreitet wird.

Ihre Kommission unterscheidet in der Lösung, die sie Ihnen vorschlägt, nicht zwischen stationärer und ambulanter Pflege - das ist richtig. Beide Bereiche sollen gleich behandelt werden. Das ist eine der guten Sachen, die wir mit dem neuen KVG erreicht haben. Ihre Kommission unterscheidet aber zwischen Behandlungs- und Grundpflege. Die [PAGE 736] Behandlungspflege soll weiterhin vonseiten der Krankenkassen voll übernommen werden. An die Grundpflege jedoch, die auch tägliche Handlungen wie Waschen, Betten usw. umfasst, soll einzig ein Beitrag geleistet werden, der dann vom Bundesrat noch festzulegen ist.

Die Spitexorganisationen befürchten nunmehr, dass sich im Bereich der Spitex ein Problem ergeben könnte, indem auch bei der Akutpflege zu Hause, z. B. bei einer Rekonvaleszenz nach einer Operation, einzig ein Beitrag an die Grundpflege geleistet wird, und dies könnte die Spitex in eine schwierige Situation bringen. Ihre Kommission hat dieses Problem sehr ernst genommen, denn sie findet auch, dass es bei der Akutpflege, gerade nach Spitalaufenthalten, sehr vernünftig und auch Kosten senkend ist, wenn die weitere Pflege zu Hause erbracht werden kann, wenn eine Betreuung durch die Spitex erfolgt und ein längerer Spitalaufenthalt nicht infrage kommen muss. Deshalb ist Ihre Kommission klar der Meinung, dass bei der Akutpflege die gesamte Grundpflege auch weiterhin zu übernehmen ist, weil wir ja - ich habe es eingangs gesagt - nicht zwischen stationär und ambulant unterscheiden und die Akutpflege auch stationär voll bezahlt würde. Unserer Meinung nach ist also die Akutpflege ambulant wie die Akutpflege stationär auch im Grundbeitrag in der Grundpflege voll zu bezahlen, währenddem bei der Langzeitpflege - und hier sprechen wir vor allem von der Langzeitpflege, das ist unsere Problematik - einzig ein Beitrag an die Grundpflege zu leisten ist.

Ich bitte Sie also sehr, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Ich bitte im Übrigen auch die Arbeitsgruppe Langzeitpflege, die beim BSV schon lange an der Arbeit ist, ihre Arbeit hier weiter fortzusetzen und dann den Räten so rasch als möglich auch die nötigen Revisionen zu unterbreiten, die sich aufdrängen, z. B. im Bereich der Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen. Hier sind noch Diskussionen zu führen, aber die Arbeiten sind schon fortgeschritten, sodass hier in relativ kurzer Zeit die notwendigen Revisionen auch vorgelegt werden können.