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David Eugen · Ständerat · 2003-09-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

In Artikel 23 geht es um die Frage, welche Versicherungsleistungen im Fall vorbestandener Invalidität geleistet werden. Die ständerätliche Lösung des letzten Durchgangs war grosszügiger als die nationalrätliche Lösung, d. h., es wurden bei vorbestandener Invalidität mehr Leistungsmöglichkeiten eröffnet als der Nationalrat wollte. Der Nationalrat hat das eingeschränkt mit den Konditionen "mindestens 20 Prozent, aber weniger als 40 Prozent arbeitsunfähig" und "bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit versichert". Die Konditionen wurden vom Nationalrat verschärft.

Die Kommission hat sich ausführlich darüber unterhalten. Die Mehrheit ist heute der Meinung, dass es richtig ist, sich dem Nationalrat anzuschliessen, und zwar deswegen, weil wir tatsächlich generell feststellen müssen, dass die Invaliditätsleistungen der IV enorm zunehmen. In der heutigen Situation dürfen wir - und das wirkt sich dann natürlich auch auf das BVG aus - die Invaliditätsleistungen der IV nicht weiter ausdehnen; wir müssen eher zurückhaltend sein. Trotzdem kommt Artikel 23, wie er jetzt vom Nationalrat beschlossen wurde, den berechtigten Ansprüchen jener Personen, die eine Geburtsinvalidität aufweisen, immer noch entgegen. Von daher gesehen empfehle ich Ihnen im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, hier der etwas restriktiveren Lösung des Nationalrates zu folgen.

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