David Eugen · Ständerat · 2003-09-16
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Ich bin auch bei der Minderheit, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Diese Vorlage geht davon aus, dass der Bund jährlich 1,5 Prozent mehr an die Kosten der Krankenversicherung beitragen soll. Wir wissen, dass die Kosten pro Jahr um rund 6 Prozent steigen; Frau Brunner hat es gesagt. Da stellt sich die Frage: Wer bezahlt eigentlich die Differenz? Wenn wir diese Lösung wählen, bezahlen zwei die Differenz, nämlich die Kantone und die Prämienzahler. Das heisst, ein Beteiligter an diesem Spiel sagt sich: Wir nehmen für die Berechnung unseres Beitrags nicht das Wachstum der Kosten, sondern wir legen ihn einfach fix fest.
Ich finde das nicht fair, insbesondere gegenüber den Kantonen, weil in erster Linie die Kantone diese Differenz - übrigens auch aus Steuermitteln - aufbringen müssen. Kantone und Bund sind hier im gleichen Boot. Es sollten für sie die gleichen Massstäbe gelten, und es sollte nicht so sein, dass der Bund für sich einfach die vorteilhafte Lösung wählt und den Kantonen sagt: "C'est à vous", macht mit dem Ergebnis, was ihr könnt.
2. Der Bund, vor allem auch der Bundesrat, ist gerade der, der im Krankenversicherungswesen wirklich Hauptregulator ist. Der Bundesrat entscheidet über die Preise. Er ist die oberste Preisbehörde in der Schweiz. Wir werden das bei der Einführung von TarMed gleich wieder erleben: Da werden die Preise festgesetzt, und man wird sich wahrscheinlich nicht einig werden, und es wird eine behördliche Preisfestsetzung geben. Die Preise werden letztendlich vom Bundesrat festgesetzt. Die Preise - das ist ganz klar - bestimmen das Wachstum dieser Beträge, von denen wir hier reden, fundamental.
Der Bundesrat hat ein weiteres Instrument in der Hand: Es ist so, letztlich ist er oberste Spitalplanungsbehörde der Schweiz. Der Bundesrat hat in den letzten sechs Jahren Spitalplanungsentscheide getroffen, die ganz entscheidend dazu geführt haben, dass die Spitalplanung nicht zu einer Bettenreduktion geführt hat, sondern der Status quo praktisch weitergeführt wurde, also das Kostenwachstum beibehalten wurde.
Ich finde, das gehört irgendwie zum Prinzip Kompetenz und Verantwortung. Wer Kompetenz hat, zu regeln, wie die Sache herauskommen soll, muss sich dann auch der entsprechenden Kostenverantwortung stellen. Hier wird dieses Prinzip durchbrochen. Man hat zwar die Kompetenzen, die Preise und die Mengen festzulegen, aber bei den Effekten, die dadurch ausgelöst werden, ist man nicht dabei. Ich verstehe natürlich, wenn man aus rein haushaltspolitischen [PAGE 755] Gründen sagt: Wir können das nicht bezahlen; das ist einfach zu viel.
Dann müssten wir aber zusätzliche Einschnitte im KVG machen, und zwar beim Leistungsangebot - ich erinnere an die Diskussion, die wir über Spitex geführt haben -, dann wäre die Sache kohärent. Aber einfach hier Beträge einzusetzen, die fern jeder Realität der tatsächlichen Entwicklung sind, ist für mich kein faires Vorgehen.
Daher habe ich mich der Minderheit angeschlossen. Ich bin aber froh, dass das, wie Kollege Stähelin es ausgeführt hat, nur eine - und zwar sehr kurzfristige - Übergangslösung sein kann und natürlich nicht ein länger dauernder Zustand. Wenn Sie es belassen würden, würde das zusätzliche Prämienschübe auslösen - wenn sich der Bund so zurückzieht, wenn er sich im Bereich von 3 bis 4 Prämienprozenten pro Jahr nicht beteiligt.