Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-17
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, auf dieses Geschäft einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Gentil abzulehnen. Warum?
Wenn ich diese Diskussion mitverfolge, meine ich, mich nicht ganz am rechten Ort aufzuhalten. Wir tun so, als ob wir da eine Sparanstrengung machen würden. Von Sparen ist zwar die Rede, aber es ist keine Sparübung, die dieses Entlastungsprogramm 2003 darstellt, sondern eine Sparmilderungsveranstaltung. Das müssen Sie sich einmal überlegen.
Wir haben am 2. Dezember des Jahres 2001 mit einer rekordverdächtigen Zustimmungsquote von über 84 Prozent von Volk und Ständen einen neuen Artikel 126 Absatz 4 erhalten, der lautet: "Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren." Das ist die Schuldenbremse.
An sich wäre jetzt die Schuldenbremse am Zug. Wir haben im Sommer eine Staatsrechnung mit einem Defizit von 3,7 Milliarden Schweizerfranken genehmigt. Dieser Minderertrag wäre nun in den kommenden Jahren nach einem bestimmten Schlüssel, der im Finanzhaushaltgesetz festgelegt worden ist, zu kompensieren. Die Botschaft zeigt, wie dabei vorzugehen wäre, auf Seite 5631. Würde man diesen Verfassungsauftrag ohne Wenn und Aber durchsetzen, dürften wir für das Jahr 2004 noch ein Defizit von 300 Millionen Schweizerfranken budgetieren.
Herr Gentil, was wir hier machen, geht erheblich weniger weit als das, was wir machen müssten, wenn wir den Verfassungsauftrag, wie er nach Finanzhaushaltgesetz jetzt ausgelegt worden ist, durchziehen würden!
Die zentrale Änderungsbestimmung in diesem ganzen Paket ist nicht die Vorlage 1 auf Seite 13ff. der Fahne, ist nicht der Artikel 4a des Finanzhaushaltgesetzes mit den 39 Einsparungspunkten. Der zentrale Punkt dieses Pakets ist die Vorlage 3 auf Seite 37, wo Sie hingehen und sagen: Die Ausgabenbremse wird um einen Sockel von 3 Milliarden Franken aufgestockt, und erst dann beginnt man effektiv mit der Schuldenbremse zu arbeiten. Würden wir die Vorlage 3 auf Seite 37 der Fahne nicht annehmen, müssten wir ein Budget vorlegen, das eine Kürzung in der Grössenordnung von 3 Milliarden Schweizerfranken - und nicht nur 1 Milliarde - vorsähe. Sie schlucken heute also eine Kröte, die nur einen Drittel so gross ist wie jene, die Sie zu schlucken hätten, wenn Sie dieser Vorlage heute nicht zustimmen würden.
Herr Gentil hat noch ein Problem mit der Dringlichkeit. Das habe ich als altgedienter Parlamentarier auch, aber die Dringlichkeit ist gerade an diesem Ort, bei diesem Geschäft, völlig zu Recht angewandt worden. Wenn wir dieses Entlastungsprogramm nicht in dieser Session durchziehen, und zwar in beiden Räten, dann werden wir im Dezember in beiden Räten entweder kein Budget haben, oder wir werden ein Budget haben, das 100-prozentige und nicht nur 30-prozentige Kürzungen vorsieht, oder wir müssen die ganze Geschichte mit Steueraufschlägen finanzieren, dass auch Ihnen, Herr Leuenberger, das Liegen wehtut.
Ich muss dem Finanzminister hohen Respekt zollen, dass er in relativ kurzer Zeit, nachdem er erkannt hat, was da passiert, unter dem Damoklesschwert der Schuldenbremse einerseits und unter dem Eindruck eines massiven Einnahmeneinbruches andererseits mit dieser Vorlage das getan hat, was konjunkturpolitisch einigermassen vernünftig ist, indem er sagte: Wir bleiben an sich selbstverständlich bei der Schuldenbremse, aber wir schauen, dass sie uns nicht gerade erschlägt, dass das Fallbeil der Schuldenbremse uns nicht komplett aus dem Gleichgewicht wirft. Was wir hier haben, ist ein Drittel dessen, was wir tun müssten, wenn uns der Bundesrat diese Vorlage nicht gebracht hätte. Das muss man einmal sehen. Von daher bin ich der Auffassung, dass es schlicht nicht vernünftig ist, heute einem Rückweisungsantrag zuzustimmen.
Wenn diese Situation karikiert wird, habe ich dafür Verständnis. Es gibt einen schwachen Punkt bei dieser ganzen Geschichte. Wenn man in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken nächstes Jahr, 2 Milliarden in zwei Jahren und 3,2 Milliarden in drei Jahren kürzen muss und wenn man das in einer kurzen Zeit machen muss, dann ist die Ausgewogenheit nicht unbedingt in allen Teilen erreichbar. Die Ausgewogenheit in regionaler Hinsicht, die Ausgewogenheit in sektorieller Hinsicht, die Beachtung wachstumsfördernder Ausgaben, die man nicht kürzen sollte, während man investive Ausgaben auch nicht kürzen sollte - das alles braucht etwas Zeit. Es ist nicht möglich, das alles in kurzer Zeit und im Detail optimal zu organisieren. Aber geben wir uns keinen Illusionen hin: Auch wenn wir mehr Zeit gehabt hätten, wären wir am Schluss nicht einig. Ich meine, in der Summe sei das eine vernünftige und ausgewogene Lösung.
Zum Schluss: Was bringt die Zukunft? Es wird schon gesagt, wir müssten dann ein zweites und ein drittes Programm auflegen. Aber darum werden Sie überhaupt nie mehr herumkommen! Solange Artikel 126 der Bundesverfassung besteht, werden Sie - wenn Sie die Verfassung ernst nehmen und sie nicht verletzen wollen - von Zeit zu Zeit hingehen und zurücknehmen müssen, was Sie in Ihrer Ausgabefreudigkeit im Laufe des Jahres versprochen haben. Artikel 126 der Bundesverfassung wird uns zwingen, mindestens nach dem Jahr 2006 Ernst zu machen mit der Schuldenbremse, wenn wir das Gesetz nicht ändern. Dann sind die Defizite nach Abzug eines Konjunkturfaktors abzutragen, und zwar ohne Wenn und Aber! Das heisst mit anderen Worten: Wir müssen gar nichts beschwören, diese Dinge werden auf uns zukommen. Es lohnt sich aber vielleicht, frühzeitig damit zu beginnen, darüber nachzudenken, in welchen Bereichen man sparen soll, damit eine solche Übung nicht zur Wiederholung dieser drei Monate dauernden Kurzübung wird. Es ist daher durchaus richtig, wenn schon heute darüber spekuliert und gesprochen wird, in welchen Bereichen man zusätzlich sparen kann.
[PAGE 778] In diesem Sinne bitte ich Sie, die Zustimmung zum Eintreten nicht mit einer Zustimmung zur Rückweisung praktisch zu vernichten, weil wir in einer zeitlichen Dringlichkeit sind, die nicht zu beachten doch erhebliche Konsequenzen hätte.