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Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Es geht, obwohl die Fahne umfangreich ist, nur um eine Differenz, nämlich um die Frage, ob die Adoptionsfälle ebenfalls unter die Mutterschaftsversicherung fallen. Sie erinnern sich, dass unser Rat die Adoptionsentschädigung mit sehr deutlicher Mehrheit - wenn ich mich richtig erinnere, mit 28 zu 5 Stimmen - aufgenommen hat, allerdings in einem beschränkten Umfang: nur vier Wochen und nur bei Aufnahme eines Kleinkindes im Hinblick auf eine Adoption. Mit dieser Unterscheidung zur leiblichen Mutterschaft sollte auch den unterschiedlichen Veränderungen im Leben der Mutter und der Familie Rechnung getragen werden. Die Kostenfolge unseres Beschlusses sind 2 Millionen Franken pro Jahr oder etwa 4 Promille des ganzen Betrages, der für die Mutterschaftsversicherung ausgerichtet werden soll.

Der Nationalrat hat diese Bestimmung nicht aufgenommen; er befürchtete vor allem abstimmungstaktische Nachteile. Unsere Kommission hat sich mit 4 zu 3 Stimmen dem Nationalrat angeschlossen. Sie finden die Fahne ohne die Minderheitsanträge vor; aus technischen Gründen sind sie auf einem separaten A4-Blatt festgehalten. Die Mehrheit sagt, sie wolle damit das Fuder nicht überladen und möchte abstimmungstaktisch den Mutterschaftsversicherungs-Gegnern entgegenkommen und ihnen damit den Wind aus den Segeln nehmen. Die Mehrheit ist in der Sache selbst - wie sie in der Kommission erklärt hat - der Ansicht, dass die Lösung des Ständerates richtig sei; aber taktisch würde etwas dagegen sprechen. Das ist die Haltung der Mehrheit.

Nachdem ich die Minderheit anführe, gestatten Sie mir nun, nicht den Sitz, aber den Hut zu wechseln, und nun anschliessend die Argumente der Minderheit zu vertreten, welcher auch Frau Beerli und Herr Cottier angehören. Was sind unsere Argumente? Eine Adoption ist von der Sache her weitgehend dasselbe wie die Mutterschaft, allerdings mit Unterschieden; daher die Beschränkung auf vier Wochen und auf die Aufnahme von Kleinkindern.

Diese ungleiche Behandlung ist gerechtfertigt. Die Ablehnung der Mehrheit erfolgt nur in taktischer Hinsicht, mit Blick auf eine Abstimmung. Die Minderheit glaubt, dass diese Befürchtungen nicht gerechtfertigt sind. Die Parlamentarische Initiative kommt vom Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes und wird von seinem Verband mitgetragen. Wenn wir sachlich gerechtfertigt 4 Promille Mehrausgaben beschliessen, dann können wir das Fuder ja nicht überladen. Die Initianten wären ja selber bar jeder Glaubwürdigkeit, wenn sie wegen dieser 4 Promille das ganze Bad ausschütten würden. Ich glaube vielmehr, dass die Akzeptanz dieser Gesetzesvorlage steigt, wenn zwei gleiche Fälle - soweit sie gleich sind - auch tatsächlich gleich behandelt werden. Bei diesem kleinen Ausmass überzeugt das Argument nicht, die Vorlage werde überladen.

Ich bin auch sehr erstaunt darüber, dass jene Frauen im Nationalrat, welche bei jeder Gelegenheit für Rechte der Frauen, für die Gleichheit der Frauen einstehen, von diesem Prinzip abweichen, wenn sie einen minimen taktischen Nachteil befürchten. Die Vorlage der Mutterschaftsversicherung ist so gut, dass sie diese 4 Promille erträgt. Im Übrigen - gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung - habe ich bis jetzt immer an die Urteilskraft des Volkes geglaubt und bin damit gut gefahren. Unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können auch in diesem Fall richtig entscheiden. Wir überladen das Fuder nicht.