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Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-18

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18

Wortprotokoll

Hier liegt ein Antrag Frick vor. Es geht um die Einführung einer Aufsichtsabgabe im Bereich der geldwäschereispezifischen Aufsicht des Parabankensektors. Ziel der Aufsichtsabgabe ist die verursachergerechte Zuordnung der Aufsichtskosten, die der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei als Aufsichtsbehörde entstehen. Durch die verursachergerechte Umlage der Kosten soll der Bundeshaushalt entlastet werden. Nach dem heute geltenden Gesetz kann die Kontrollstelle von den ihr direkt unterstellten Finanzintermediären und von den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen erheben. Gebühren werden als Entgelt für eine dem Gebührenpflichtigen direkt zurechenbare staatliche Leistung erhoben.

Allerdings kann nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten der Kontrollstelle einem bestimmten Beaufsichtigten direkt zugeordnet werden. So können insbesondere die Bearbeitung von Auslegungsfragen und Fragen zur Unterstellung von Tätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz, Recherchen im Rahmen der Marktaufsicht und anderes nicht direkt einem bestimmten Beaufsichtigten zugeordnet werden. Mit der Einführung der Aufsichtsabgabe sollen die Aufsichtskosten, die nicht direkt einem bestimmten Beaufsichtigten verrechnet bzw. nicht über Gebühreneinnahmen gedeckt werden können, ausgeglichen werden. Dies erfolgt durch die Umlage dieser Kosten auf die nutzniessende Branche.

In der Kommission wurde die Befürchtung geäussert, mit der Einführung einer besonderen Aufsichtsabgabe bestehe die Gefahr einer unkontrollierbaren und wesentlichen zusätzlichen Belastung der Intermediäre durch die Verwaltung. Die Kommission liess sich orientieren, dass das Verursacherprinzip im übrigen Finanzbereich bereits gelte und es hier nur um eine Ausdehnung auf den Parabankenbereich gehe. Es sei nicht einzusehen, weshalb ein Finanzintermediär nicht die von ihm verursachten Kosten tragen solle. Auch liessen wir uns bestätigen, dass es um eine doch relativ geringe Summe in der groben Grössenordnung von 500 Franken pro Jahr und pro Intermediär gehe. So haben wir nach Erhalt dieser Informationen diesem Anliegen zugestimmt.