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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Es geht hier um einen der klassischen Fälle, wie im Laufe der Zeit immer wieder Änderungen geschehen, die man von vornherein gar nicht berücksichtigen konnte. Es geht um das Garantiegesetz.

Wir haben mit dem Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 beschlossen, das Garantiegesetz aufzuheben. Dieses Parlamentsgesetz ist nun noch nicht in Kraft getreten, tritt aber am 1. Dezember 2003 in Kraft. Die Frage der Immunität wird nun neu geregelt, indem die jeweiligen Gesetze, welche sich mit Magistratspersonen und Vergleichbarem befassen, die Immunität zu regeln haben.

Wir haben das beim Bundesstrafgericht bereits so getan. Wir können nun nicht in diesem Gesetz auf ein Garantiegesetz verweisen, das am 1. Dezember 2003 aufgehoben wird. Heute können wir sinnvollerweise nur Folgendes tun: Wir streichen die Ziffer 3ter, nehmen zur Kenntnis, dass diese Immunitätsbestimmungen im Bundesverwaltungsgerichts- und im Bundesgerichtsgesetz geregelt werden müssen, und stellen uns aus Gründen der Einfachheit auf den Standpunkt, dass wir das - weil der Papierkrieg sonst zu gross würde - nicht im Rahmen dieser Debatte hier machen, sondern den Nationalrat ersuchen, das dann zu tun.