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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Es stellt sich möglicherweise auch eine prozedurale Frage. Ich habe erwähnt, dass wir bei der Zivilrechtsbeschwerde eine Grundsatzentscheidung getroffen haben, gemäss welcher im Regelfall nicht anfechtbare Fälle ausnahmsweise ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Ich könnte mir nun durchaus vorstellen, dass es die Meinung auch des Rates ist, die Parallelität durchzuziehen und bei der strafrechtlichen Beschwerde genau das gleiche System zu haben. Die Argumente, die wir dazu liefern, sind im Prinzip die gleichen.