David Eugen · Ständerat · 2003-09-23
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Ich finde es - wie beim Punkt, der jetzt von Herrn Pfisterer aufgeworfen worden ist - schon sehr wichtig, dass wir bei der Abstimmung über diese Bestimmung von der Mehrheit und vom Sprecher der Mehrheit wissen: Die Mehrheit hält an dieser Formulierung von Absatz 2, so, wie er jetzt auf der Fahne steht, fest und schliesst sich nicht dem Antrag von Herrn Schmid an, der ja eine wesentliche Änderung in diesem Absatz machen möchte.
Ich teile die Meinung, dass es möglich ist, diesen Absatz 1 Buchstaben abis aufzunehmen, aber nur dann, wenn das rechtsstaatliche Verfahren, die Rechtsweggarantie und der verfassungsmässige Richter auch in Bürgerrechtsfragen garantiert sind und justiziabel vom Bundesgericht überprüft werden können. Das ist jetzt sichergestellt mit der Fassung, die uns die Mehrheit vorschlägt. Insofern hängen, wie Herr Pfisterer das gesagt hat, die beiden Bestimmungen aufs Engste zusammen: Man darf sie natürlich nicht auseinander reissen, was meiner Meinung nach mit dem Antrag Schmid Carlo an sich passieren würde.