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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-23

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis dafür, dass Herr David wissen will, was er in Absatz 2 einkauft, damit man - nach seiner Auffassung - dann bei Absatz 1 richtig entscheiden kann. Mit meinem Antrag bezwecke ich, alle Entscheidungen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung dem Zugriff des Bundesgerichtes zu entziehen, sie mindestens einmal für heute zu entziehen. Man hält mir als erstes Argument entgegen, das sei eine Singularität und nicht EMRK-konform. Diesen Einwand will ich gerade beiseite schieben: Es ist keine Singularität, wir haben das auch im Asylrecht. Artikel 78 Absatz 1 Litera c und Artikel 78 Absatz 2, wo Litera c ausgenommen wurde, sind absolut parallel mit meinem Vorschlag; es kommt niemandem in den Sinn, da einen Rechtsbruch zu sehen.

Warum stelle ich diesen Antrag? Mit dem Antrag der Mehrheit zu Absatz 2 und jenem der Minderheit Dettling zu Absatz 3 haben abgewiesene Bürgerrechtsgesuchsteller die Möglichkeit, ablehnende Entscheide trotz des allgemeinen Ausschlusses wegen Verletzung der Artikel 29, 29a und 30 der Bundesverfassung anzufechten. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Bundesgericht keinen materiellen Einbürgerungsentscheid fällen kann, also keine reformatorische Kompetenz, sondern nur kassatorische Kompetenz hat. Es ist nach wie vor eine Statusfrage, auf die weder Völkerrecht noch Bundesrecht einen Anspruch verleiht. Das Bundesgericht kann also keine Gemeinde zwingen, jemanden einzubürgern.

Warum also trotzdem mein Antrag? Deswegen - und das ist meine tiefste Überzeugung -, weil mit dem Zürcher Entscheid die direkte Demokratie Schaden erleidet. Bis zum heutigen Tag ist es landauf, landab gang und gäbe, dass Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen nicht nur Rechtsetzung betreiben, sondern auch individuell konkrete Rechtsgestaltungsentscheide treffen. Wenn das Bundesgericht nun verlangt, dass solche Entscheide begründet werden müssen, damit es die Begründung der Rüge überhaupt prüfen kann, dann ist die direkte Demokratie auf Gemeindeebene in einem entscheidenden Teil betroffen. Dann wird es in Zukunft keine Beamtenwahlen, keine Lehrerwahlen, keine Pfarrerwahlen durch eine Gemeindeversammlung oder durch die Urnenabstimmungen mehr geben, denn Gemeindeversammlungen und auch Urnenabstimmungen begründen nicht, und sie werden das auch in Zukunft nicht tun. Wenn man dieser Philosophie folgt, dann wird in Zukunft auch keine Konzession, keine Rechtserteilung mehr durch eine Gemeindeversammlung oder durch eine Urnenabstimmung in der Gemeinde erfolgen können.

[PAGE 907] Nun kann man natürlich diese Konsequenz wollen oder auch nicht. Aber was man sicher nicht wollen kann, ist der Umstand, dass solche uralten Gemeinderechte, traditionelle, alte Prärogativen der Gemeinden, einfach auf diese Art und Weise kaltschnäuzig durch einen Richterspruch erledigt werden.

Ich bin ganz klar der Auffassung: Hier muss aus Respekt vor der direkten Demokratie nicht der Richter entscheiden, sondern der Gesetzgeber, also per Saldo das Volk selbst. Mit meinem Antrag will ich all jenen Gemeinden, die an ihrer alten Ordnung festhalten wollen und noch nicht von ihren Regierungsräten - vermutlich von jungen Kanzleijuristen zur Annahme verführt, dieser bundesgerichtliche Entscheid beanspruche eine allgemeine Geltung - gezwungen worden sind, die alte Ordnung aufzugeben, die Chance geben, nach altem Recht zu handeln, bis der Gesetzgeber sagt, sie dürften das nicht mehr tun. Sie haben Anspruch darauf, dass eine Rechtsetzungs- und nicht eine Rechtsprechungsinstanz solche fundamentalen verfassungsmässigen Veränderungen vornimmt. Das Volk muss über diese Frage entscheiden.

Es geht mir nicht um die Ausländer, nicht um Emmen und nicht darum, dass ich in dieser Geschichte eine harte Ausländerhaltung durchziehen will; ich bin selbst ein halber Ausländer. Es geht mir ganz wesentlich um unsere direktdemokratischen Institutionen, die in zunehmendem Masse zum Angriffsziel der Verwaltung und der Justiz werden, obwohl gerade die direkte Demokratie zu jenen Gütern zählt, die die Schweiz einzigartig machen. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes und der Föderalismus sind jene Prinzipien, welche unser Staatssystem unvergleichlich machen und dazu führen, dass wir in unserem Land Rechtsfrieden und auch Rechtswohlfahrt haben. Es geht mir ganz wesentlich um ein Zeichen gegen die Verrechtlichung unseres Staates, gegen ein Überhandnehmen justizieller Grundsätze, gegen die ungebremste Reise in Richtung eines Richterstaates. Darum geht es mir.

Nun sagt man mir natürlich, das sei alles am falschen Ort angebracht; die "sedes materiae" wäre das Bürgerrechtsgesetz. Auch Herr Studer hat das gesagt. Ich muss Ihnen sagen: Dann müssten wir diese Diskussion erst übermorgen führen, denn morgen wird der Rat auf der anderen Seite entscheiden, ob er in dieser Bürgerrechtsfrage seiner Kommission folgen will oder nicht. Sie erinnern sich, dass wir im Sommer beim Bürgerrechtsgesetz gesagt haben, wir wollten keine Beschwerde - dies im Gegensatz zum Bundesrat. Bevor jetzt der Nationalrat entschieden hat, bevor die Kommission beraten hat, geht das Bundesgericht hin und sagt, doch, es gebe ein Beschwerderecht. Und nun geht die Kommission - mit gütiger Unterstützung des Bundesamtes für Justiz - hin und sagt: Guter Nationalrat, schliesse dich dem Ständerat an, dann haben wir keine Differenz, denn unabhängig davon, was ihr tut, gibt es eine Beschwerde. Das ist unehrlich politisiert, das ist ein Taschenspielertrick, das ist nicht in Ordnung, was da passiert! Wir sind immer noch die gesetzgebende Gewalt, und es gibt kein Gericht, das verfassungsmässig das Recht hätte, uns diese Prärogative wegzunehmen. Mit diesem Manöver im anderen Rat wird uns die Chance genommen, genau diese zentrale Frage überhaupt zu diskutieren!

Daher bin ich der Auffassung - selbst wenn Sie meine materielle Auffassung hier nicht teilen -, dass Sie mir zustimmen müssen, damit wir wenigstens über diese Frage diskutieren können. Denn mit dieser machiavellistischen Art, wie ein offener Dissens nicht als Dissens, sondern als Konsens dargestellt worden ist, verunmöglicht man uns die Diskussion und eine offene Entscheidfindung. Ich halte das für rechtsstaatlich - wenn man einmal diesen Begriff effektiv brauchen kann - für völlig bedenklich! Das ist unanständig und wäre eine Provokation seitens des Bundesgerichtes und seitens der Kommission des Nationalrates gegenüber dem parlamentarischen demokratischen Verfahren.

Ich bitte Sie daher schon aus diesem Grund, damit wir nicht überhaupt keine Diskussionsmöglichkeit mehr haben, mir hier zuzustimmen. Was Sie dann am Ende beschliessen, das mag Ihre Verantwortung sein. Aber geben Sie uns die Möglichkeit, in beiden Räten diese Frage zu behandeln, und schliessen Sie nicht einfach die Diskussion auf diese billige Art und Weise aus.

Ich bitte Sie daher zuzustimmen.