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David Eugen · Ständerat · 2003-09-23

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Man kann durchaus darüber streiten, ob dieses "offensichtlich" wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Ich bitte Sie aber zu bedenken: Jetzt haben wir an zwei Orten - im Strafrecht und im Zivilrecht - so beschlossen, und jetzt will man im öffentlichen Recht wieder etwas anderes. Das ist nicht mehr kohärent, und es ist unglaubwürdig. Es ist auch juristisch schlechte Arbeit.

In diesem Gesetz gibt es keinen sachlichen Grund, zwischen Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht zu unterscheiden, und daher bitte ich Sie, die Linie, die Sie zweimal in Richtung des Vermittlungsantrages Dettling gewählt haben, auch bis zum Schluss durchzuziehen. Ansonsten nehmen wir dem Gesetz die innere Kohärenz, und das wäre nicht gut.

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