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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-24

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Wenn sich der Kommissionssprecher schon derart Mühe gibt, die gesamte Problematik auszubreiten und das weitere Vorgehen zu skizzieren, erlaube ich mir noch, zwei Randbemerkungen anzuführen.

Bei der Lektüre von Gesetzentwurf und Botschaft haben sich bei mir Bedenken hinsichtlich Demokratie und Rechtsschutz angemeldet, bei der Demokratie insoweit, als ich bitte zu überprüfen, ob die Delegationen, die vorgenommen wurden, wirklich alle mit der Bundesverfassung vereinbar sind. Wichtiges gehört ins Gesetz und nicht in die Verordnung. Diese Anforderung gilt natürlich auch entgegen dem Bericht der GPK, das ist ja klar.

Zudem möge das erfreuliche Instrument der Zielvereinbarung und des Leistungsauftrages mit Beizug von Dritten doch in die Rechtsordnung eingefügt werden, das heisst, es muss auch bei Auslagerung der Rechtsschutz des Einzelnen sichergestellt werden, beispielsweise schon nur bei den hier vorgesehenen Gebühren. Aber auch in andern Bereichen werden Verfügungen erlassen, und diese können nicht mit parlamentarischer Kontrolle allein aufgefangen werden, sondern hier gehört der Rechtsschutz hinein. Das würde allenfalls zu einer Ergänzung von Artikel 37 des Gesetzentwurfes führen.

Also Rechtsschutz und Demokratie bitte auch noch überprüfen!

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