Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-09-24
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24
Wortprotokoll
Die APK hatte zu dieser Vorlage - und zwar vorgängig der WAK als der vom Büro für hauptzuständig erklärten Fachkommission - den besagten Mitbericht verfasst. An sich waren wir in der APK - erlauben Sie mir diese konstruktiv-kritische Bemerkung - schon etwas erstaunt, dass man uns die Federführung über dieses Geschäft weggenommen und uns in den "Hoffnungslauf" des Mitberichtes verwiesen hat. Schliesslich war es ja auch die APK gewesen, die vor drei Jahren bei der Beratung des neuen Exportförderungsgesetzes als zuständige Fachkommission bestimmt worden war. Hier geht es um nichts anderes als um den konkreten Zahlungsrahmen zu diesem neuen Exportförderungsgesetz für die nächsten Jahre. Nun machen wir keine Staatsaffäre aus dieser Konfliktsituation, aber vermerkt soll es trotzdem sein. Damit habe ich auch dem Unmut in unserer Kommission Genüge getan.
In der Sache selber ist uns die WAK in beiden Hauptpunkten gefolgt; Sie haben es gehört.
1. Die Finanzierungsbasis soll nicht, wie es der Nationalrat als Erstrat beschlossen hat, bloss für ein einziges Jahr gesetzlich garantiert werden, sondern für zwei Jahre.
2. Dem Bundesrat soll für die Erstattung seines Evaluationsberichtes über die Zukunft der Exportförderung mehr Zeit eingeräumt werden, nämlich bis Ende 2004 und nicht bloss bis März nächsten Jahres.
In zwei weiteren Punkten weichen die Beschlüsse von APK und WAK allerdings voneinander ab. Der erste Punkt betrifft die Art und Weise, wie wir den Bundesrat zur Ausarbeitung des erwähnten Evaluationsberichtes veranlassen wollen. Wir in der APK hätten die Form des Postulates vorgezogen und nicht die Festschreibung im Bundesbeschluss selber. Weil es aber materiell auf dasselbe hinausläuft, glaube ich, auf Festhalten am Postulatsweg verzichten zu können - es sei denn, ein Mitglied unserer Kommission halte daran fest; das hat noch Zeit bis zur Detailberatung der Vorlage 2.
Die andere Differenz zwischen APK und WAK möge hingegen vom Plenum beraten und beseitigt werden. Sie betrifft die Aufgabenteilung in der Materie der Exportförderung zwischen dem EDA und dem Volkswirtschaftsdepartement. Die APK legt Wert darauf, dass auch diese Aufgabenteilung expressis verbis in das bundesrätliche Pflichtenheft des Evaluationsberichtes aufgenommen wird. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen, der Antrag liegt Ihnen ja schriftlich vor.