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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-24

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-24

Wortprotokoll

Ich verstehe Frau Brunner, die hier den Minderheitsantrag vertritt, wenn sie darüber erstaunt ist, dass ich die Position des Bundesrates verlassen habe. Allerdings schicke ich gleich vorweg: Es ist nicht eine Praxisänderung, es geht um eine Präzisierung. Das, was hier die Kommissionsmehrheit formuliert hat - vielleicht ist das noch etwas zu verfeinern; einverstanden, Herr Pfisterer, daran sind wir auch interessiert -, entspricht den Bedürfnissen, wie sie sich insbesondere in den letzten Wochen ergeben haben. Da teile ich die Auffassung von Herrn Schmid. Wir halten uns so oder so - das ist immerhin entscheidend und fundamental - in jeder Beziehung an den Rahmen des Völkerrechtes, und wir sind auch mit der Politik eigentlich praktisch aller Länder kongruent.

Allerdings ist jetzt darauf hinzuweisen, dass sich seit Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat halt doch einiges verändert hat. Belgien hat das Forum für Klagen gegen nicht anwesende mutmassliche Kriegsverbrecher stark eingeschränkt; damit ist der Handlungsbedarf in der Schweiz gestiegen. Anfang September hat - und das ist öffentlich, sogar über eine Pressekonferenz des betreffenden Anwaltes - ein Zürcher Anwalt bei der Militärjustiz eine Strafanzeige gegen den israelischen Verteidigungsminister und weitere hohe israelische Funktionäre eingereicht. Wir nehmen nicht Stellung zur Berechtigung oder Nichtberechtigung dieser Anzeige. Aber die Frage ist nun wirklich, ob wir hier, praktisch abstrakt als Land, diese behaupteten Sachverhalte [PAGE 941] beurteilen müssen. Ein Rekurs gegen die Nichteintretensverfügung des Oberauditors in einer anderen Klage - weil es nicht der Praxis der Militärjustiz entspräche, wenn hier ein Verfahren eröffnet würde - ist im Moment bei mir zum Entscheid hängig.

In Genf sind nach unserem Wissen weitere Strafanzeigen geplant. Deshalb wollen wir darum ersuchen, jetzt unsere langjährige, völkerrechtskonforme Praxis auch im Gesetz klar und unmissverständlich festzuschreiben. Sie wissen es selber: Über derartige Probleme wissen Juristen jahrelang trefflich zu streiten. Hier ist Klärungsbedarf vorhanden.

Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir selber werden, nachdem sich der Zweitrat mit Sicherheit auch noch damit befassen wird, in Zusammenarbeit mit Spezialisten analysieren, inwieweit hier allenfalls noch eine Präzisierung angebracht ist oder nicht. Aber das, was hier vorgeschlagen wird, entspricht dem Völkerrecht und, wie ich meine, auch dem politischen Willen des Bundesrates.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

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