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Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-25

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine Bereitschaft, die Motion entgegenzunehmen. Damit kann endlich eine Entwicklung eingeleitet werden, die für den ländlichen Raum und die landwirtschaftliche Bevölkerung von erheblicher Bedeutung ist.

Gemäss dem heutigen Raumplanungsgesetz kann das kantonale Recht in landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, landwirtschaftsfremde Wohnnutzung zulassen. Die Bewilligungen dürfen jedoch nur unter Anwendung sehr restriktiver gesetzlicher Bedingungen erteilt werden. Zusammen mit den entsprechenden Bestimmungen der Raumplanungsverordnung führt dies in der Praxis dazu, dass es nur in wenigen Fällen tatsächlich zu landwirtschaftlichen Wohnnutzungen kommt, was unter verschiedenen Aspekten sehr unbefriedigend ist.

Meine Motion zielt ausdrücklich auf den bestehenden umbauten Raum. Damit sind beispielsweise der Dachraum über dem Wohnteil, der so genannte Söller, sowie die an den Wohnteil angrenzenden Raumteile und anderes gemeint. Um eine nach aussen gerichtete Erweiterung eines bestehenden Gebäudes geht es nicht. In die gleiche Richtung geht, dass die Motion ausdrücklich vom Raum in ganzjährig genutzten landwirtschaftlichen Wohngebäuden spricht. Die Umnutzung von frei stehenden Ställen und vergleichbaren Gebäuden, die nicht der ständigen Wohnnutzung unterliegen, steht also nicht zur Diskussion. Damit ist auch die Gefahr gebannt, dass es als Folge meiner Motion in der Zukunft zu einer zusätzlichen Zersiedelung der Landschaft kommen kann.

Einzig die Nutzung von bereits bestehendem, wertvollem Raum in bewohnten landwirtschaftlichen Gebäuden steht zur Debatte.

Mit der Umsetzung meiner Motion kann ein Zustand beendet werden, für den insbesondere die landwirtschaftliche Bevölkerung absolut kein Verständnis mehr hat. Das Bundesrecht setzt sie mit stets weiter wachsenden gesetzlichen Regelungen und damit zusammenhängenden hohen Kosten unter Druck. Gleichzeitig werden früher in Aussicht gestellte Abgeltungen und Beiträge der öffentlichen Hand gekürzt. Die mit der Agrarpolitik deklarierten Ziele einer höheren Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zum Ausland und einer nötigen, aber noch erträglichen und geordnet ablaufenden Strukturbereinigung werden gefährdet.

In dieser Situation setzt nun das Raumplanungsrecht den ländlichen Raum ohne Not zusätzlich unter Druck, indem es die sinnvolle ökonomische Nutzung bestehender Bausubstanz verhindert und der landwirtschaftlichen Bevölkerung damit die Möglichkeit aus der Hand nimmt, sich durch unternehmerisches Handeln selbst zu helfen. Es darf nicht sein, dass wir aus einem übertriebenen Schutzdenken heraus sinnvolle Nutzungen in diesem landwirtschaftlichen Raum verhindern und diesen damit zu einer Art Reservat verkommen lassen.

Ich danke dem Bundesrat nochmals für die Bereitschaft, die Motion entgegenzunehmen.