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Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-09-25

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt Ziffer 1 der Empfehlung ab. Aber wenn man die Stellungnahme des Bundesrates objektiv liest, muss man sagen - wie Herr Pfisterer Thomas bereits gesagt hat -, dass auf die eigentliche Lärmverteilungsproblematik, die durch die Empfehlung der Kommission aufgeworfen worden ist, nicht eingegangen wird. Die Probleme der Lärmverteilung werden also nicht angegangen. Ziffer 1 der Empfehlung wird einfach abgelehnt.

Zu Ziffer 2: Der Bundesrat will Ziffer 2 der Empfehlung betreffend die Koordination der Rechtsverfahren als erfüllt abschreiben. Damit bin ich einverstanden, Herr Bundesrat, aber ich möchte den Bundesrat gleichzeitig dazu auffordern, hier etwas aktiver zu sein. Eine etwas aktivere Rolle des Bundesrates wäre hier wünschenswert. Der Bundesrat muss bei seinen Kontakten mit der EU den irreparablen Schaden für die Schweiz wiederholt und klar darlegen.

Das wird in der nächsten Zeit eine Daueraufgabe bleiben. Der Bundesrat sollte die EU-Kommission davon überzeugen, dass dieses Verfahren in der Schweiz grosse Bedeutung hat. Für das Schweizer Stimmvolk, für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, ist das eine Art - ich möchte sagen - "test case" dafür, wie das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union in Zukunft aussehen wird. Viele Leute werden ihre Meinung gestützt auf diese Situation, wie sie nun entstanden ist, bilden. Damit habe ich keine Zuweisung der Schuld an der heutigen Situation an Sie vorgenommen; das habe ich damit nicht verbunden, sondern es ist eine Anregung an den Bundesrat, hier vielleicht eine etwas aktivere Rolle zu spielen.

Nachdem ich die Antworten des Bundesrates auf die Empfehlung der Kommission und auf die Vorstösse Jenny und Bürgi angeschaut und analysiert habe, hätte ich in diesem Zusammenhang drei Wünsche an Sie, Herr Bundesrat. Ich erwarte eigentlich vom Gesamtbundesrat, dass er endlich eine verbindliche Stellungnahme, ein verbindliches Statement in dreierlei Richtungen abgibt:

1. Ein Statement, dass der Bundesrat die grosse Bedeutung des Flughafens Zürich für die Schweiz anerkennt: Als zentrale Infrastruktur im öffentlichen Verkehr ist der Flughafen Bindeglied für Aussenhandel, Tourismus, Finanzdienstleistung und Gewerbe sowie das bedeutendste Tor der Schweiz zur Welt; und er ist - das schleckt keine Geiss weg - eine wichtige Visitenkarte des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

2. Ein Statement, dass der Bundesrat den Flughafen Zürich als wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor aktiv unterstützt: Der Flughafen Zürich trägt rund 15 Milliarden Schweizerfranken zur Wertschöpfung im Land bei. Rund 100 000 Menschen leben direkt oder indirekt vom Flughafen.

3. Ein Statement, dass der Bundesrat politisch hinter dem Flughafen steht: Das bedingt auch, dass er - das wäre für die Luftfahrtpolitik der Zukunft von entscheidender Bedeutung - die Minimalversorgung im Luftverkehr definiert, anderseits aber nicht Maximalgrenzen festlegt, die den Flughafen gleich wieder zu sehr einschränken bzw. kastrieren, nicht nur in Bezug auf die Signale nach innen, sondern auch im internationalen Wettbewerb mit anderen Flughäfen. Es gibt bereits genügend Grenzen, meine ich, wenn man das in Bezug auf Lärmschutz - gemäss der Empfehlung der Kommission -, Umweltschutz, Raumplanung, Flugsicherung, Infrastruktur, Pistensystem, finanzielle und konjunkturelle Situation in der Luftfahrt anschaut.

Der Bundesrat sollte nach meiner Meinung eigentlich in der jetzigen Situation, so wie sie jetzt auch durch diese neue Allianzvereinbarung entstanden ist, endlich einmal - endlich, würde ich als leisen Vorwurf sagen - klar Stellung beziehen.