Maissen Theo · Ständerat · 2003-09-29
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Es ist im Grunde genommen richtig: Wenn man nach der reinen Lehre ginge, dann müsste man eine Mehrwertsteuer ohne Ausnahmen haben. Es ist eine Konsumsteuer, und alle Waren und Dienstleistungen, mit denen gehandelt wird, müssten der Mehrwertsteuer unterliegen. Das wird auch immer wieder von Herrn Bundesrat Villiger gesagt. Das wäre das einzig Richtige, Klare und Transparente.
Nun wissen wir aber, dass es bestimmte Gründe für Ausnahmen gibt, und wir haben entsprechende Ausnahmen im Gesetz festgelegt. Wenn nun Kollege David hier eine ganze Reihe von offenbar anstehenden Begehren einbringt, dann hilft uns das natürlich nicht weiter. Ich denke, Herr David, wir sind als Parlament gefordert, dass wir, wenn solche Anliegen kommen, auch Präferenzen festlegen, dass wir hier gewichten. Das heisst nicht, dass man dann, wenn irgendjemand auf die Idee kommt, eine Leistung oder eine Ware sei nun nicht der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, einfach generell sagt: Wir machen keine Ausnahmen mehr. Das ist für mich ein wenig intelligentes Vorgehen. Wir müssen also bereit sein, zwischen den unterschiedlichen Anliegen zu differenzieren. Wir müssen im vorliegenden Fall Folgendes festhalten: Wir haben bei den Forschungsgeldern im Prinzip einen Systemfehler, indem wir festgelegt haben - oder das Gesetz wird so angewendet, ich weiss nicht, woran es dann genau liegt, aber in der Praxis ist es so -, dass Beiträge von Erstempfängern von Steuern befreit werden, aber wenn es dann innerhalb von Forschungsgemeinschaften um weitere Beitragsempfänger, um weitere Mitwirkende, geht, unterstehen deren Beiträge dann der Mehrwertsteuer. Das ist für mich eine Schnittstelle, die so gestaltet falsch ist. Das ist ein Systemfehler, den wir beseitigen müssen.
Ich hatte natürlich Freude an den Überlegungen von Kollege David am Schluss seines Votums, wo er im Prinzip sagte, es bestehe ein Systemfehler, im Ablauf der Verrechnung der Mehrwertsteuer bestünden offensichtlich Fehler. Gemäss der Meinung von Kollege David müssen diese in der Praxis korrigiert werden. Nur wissen wir als Gesetzgeber aber, dass das Vertrauen in die Verwaltungspraxis nicht so gross sein kann, daher schreiben wir das fest. Also hat Kollege David mit seinem Votum im Grunde genommen die Stossrichtung der Minderheit unterstützt, und ich möchte ihm dafür danken.
Nun ist es so, dass wir ohne Gesetzesanpassung eine Reihe von steuerrechtlichen Risiken eingehen, und zwar bekommen wir bei Nationalfonds-Forschungsprojekten, bei KTI-Projekten, bei Projekten der Schweizerischen Universitätskonferenz und in Zukunft auch beim 6. EU-Forschungsprogramm Probleme. Es ist nicht einzusehen, weshalb [PAGE 964] Forschungsgelder auf der ersten Stufe der Beitragsempfänger nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und die Mehrwertsteuer dann bei einer Zusammenarbeit greift, die man ja fördern soll. Damit werden wir Gefahr laufen, dass wir eine Zusammenarbeit, die im Interesse der Forschung wäre, an sich behindern können. Vor allem bezieht sich das auch auf den Einbezug von jungen Forschern oder auf Fachhochschulen, die mit Universitäten zusammenarbeiten können, aber nicht Erstbeitragsempfänger sind. Gerade die Fachhochschulen stehen im heutigen Umbau der ganzen Fachhochschullandschaft vor grossen Herausforderungen. Wir sollten ihnen deshalb nicht noch zusätzliche Erschwernisse auferlegen.
Zu denken ist auch an die internationale Konkurrenz. Wenn wir diese Praxis weiterführen, müssen wir davon ausgehen, dass schweizerische Forschungsgemeinschaften schlechter gestellt sind als gleichwertige Kooperationen im EU-Raum. Wir legen uns also damit in einem für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort wichtigen Bereich der Schweiz einmal mehr unnötige Fesseln an.
Der Nationalrat hat sich klar entschieden und hat die Vorlage mit 103 zu 37 Stimmen überwiesen. Damit hat er die unmöglichen Schnittstellen innerhalb des Systems beseitigt. Der Vorteil ist, dass wir dadurch eine Vereinfachung haben. Hier stehe ich im Gegensatz zu den Ausführungen von Kollege David: Ich bin überzeugt, dass wir mit der Verlegung der Schnittstellen eine Vereinfachung und auch mehr Transparenz haben. Wir lösen damit diesmal nicht eine Ausgabenbremse, sondern eine Forschungsbremse.
Wenn Sie die Stellungnahme des Bundesrates vom 30. April 2003 nachlesen, so argumentiert er praktisch ausschliesslich mit der Lage der Bundesfinanzen. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme nämlich ganz klar das Anliegen, und er bestätigt auch, es wären eigentlich geringe Steuerausfälle zu verzeichnen, wenn man dem Beschluss des Nationalrates folgen würde. Ich möchte Ihnen deshalb einen Satz aus der Stellungnahme des Bundesrates vorlesen. Er schreibt hier: "Auch wenn die mit einer solchen Revision des Mehrwertsteuergesetzes verbundenen Steuerausfälle im besten Fall lediglich jährlich gegen eine Million Franken ausmachen und einige Gründe für die mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative verfolgten Begehren sprechen, lassen sich angesichts der heutigen Lage der Bundesfinanzen und namentlich aufgrund der schmerzvollen Sparmassnahmen, die zu ihrer Sanierung ergriffen werden müssen, solche Steuerausfälle nicht verantworten." Dies ist eine sehr einseitige, fiskalische Optik, und ich möchte Sie bitten: Seien Sie offener in dieser Frage und zeigen Sie die Bereitschaft, die anstehenden Probleme zu lösen, statt sie hinauszuschieben - dies im Interesse des Forschungsplatzes Schweiz.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und Eintreten auf die Vorlage zu beschliessen.