Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-09-30
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer komplexen Materie zu tun, die aus drei Einzelbotschaften des Bundesrates besteht und durch das Postulat 03.3178 der Sicherheitspolitischen Kommission, die einen Mitbericht abgegeben hat, angereichert worden ist. Wir nahmen uns in der Kommission recht viel Zeit für die Behandlung dieser Materie, können Ihnen aber trotzdem keine einheitliche Kommissionsmeinung präsentieren. Wir standen bei unserer Vorberatung aber auch nicht unter dem Eindruck des unmittelbar bevorstehenden Ausbruchs eines Krieges, wie es beim Erstrat in der Frühjahrssession mit dem Irakkrieg der Fall gewesen war, was dort offensichtlich Spuren in der Gesetzesberatung hinterlassen hat.
Dass wir die Eintretensdebatte zu allen drei bzw. vier Geschäften gemeinsam führen, ist mehr als angebracht. Wir haben nämlich, ich sage es einmal so, das separate Gärtchendenken - hier EDA, dort VBS, wie es vom Bundesrat ans Parlament gekommen ist - zerzaust und wollen eine gemeinsame politische Führung über die zivile Friedensförderung und Konfliktbearbeitung des Bundes in Form einer departementsübergreifenden Strukturierung. Der Verwirklichung dieses Grundsatzes dient denn auch das Postulat der SiK, das von der APK voll und ganz unterstützt wird und zu dem Ihnen der Präsident der SiK sicher noch zusätzliche Ausführungen machen wird. Aber auch am Bundesgesetz, der ersten Vorlage auf der Traktandenliste, haben wir Änderungen angebracht, die dieser departementsübergreifenden Führung noch den nötigen Halt geben wird; auch dazu dann mehr in der Detailberatung.
Beim zweiten und dritten Teil dieser Gesamtvorlage geht es dann aber primär um Geld, nämlich um die Finanzierung der zivilen Friedensförderung für eine Mindestdauer von vier Jahren.
Dass wir bereit sind, zu diesem Zweck reichliche Mittel zur Verfügung zu stellen, war unbestritten. Umstritten hingegen war die Höhe des Rahmenkredites für die friedenspolitischen Tätigkeiten des EDA (Vorlage 02.076; Art. 1). Da hat der düstere Horizont über den Bundesfinanzen natürlich seine Spuren hinterlassen. Die Kommissionsmehrheit, die mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist, ist auf 175 Millionen Franken zurückgefahren. Eine starke Minderheit - die Minderheit I (Briner) - votiert für 200 Millionen, und eine weniger starke Minderheit - die Minderheit II (Brunner Christiane) - möchte mit 240 Millionen dem Bundesrat und dem Nationalrat folgen. In der Detailberatung werden Sie dann definitiv zu entscheiden haben.
Im Moment dazu nur so viel: Die 175 Millionen Franken, die Ihnen von der Mehrheit beantragt werden, entsprechen in der Höhe etwa dem Ist-Zustand; sie weichen aber deutlich vom Begehren des Bundesrates ab, der diese Position um jährlich rund 35 bis 40 Prozent erhöhen möchte. Ich erwähne das speziell, weil beim Rahmenkredit zugunsten der zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS (02.091) keine Erhöhung vorgenommen worden ist: Das VBS wird auch in den nächsten vier Jahren keine höheren Zahlungskredite zur Verfügung haben.
So weit meine Ausführungen zum Eintreten, das in der Kommission völlig unbestritten war. Mehr zu erläutern und zu diskutieren geben wird es dann also in der Detailberatung der einzelnen Vorlagen.
Ich bitte Sie also um gemeinsames Eintreten auf alle Vorlagen.