Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-30
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-30
Wortprotokoll
Bei der Lektüre der Antwort des Bundesrates habe ich festgestellt, dass sich der Bundesrat eigentlich gar nicht festlegen lässt und sich nicht festlegen lassen will. Die Antworten zu den Ziffern 2, 3 und 5 erscheinen mir eher ein Finassieren als eine klare Aussage. Der Bundesrat sagt z. B. zu Ziffer 2: "Die Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung, die Potenziale der Regionen und die Festlegungen zur angestrebten Raumentwicklung in den kantonalen Richtplänen werden in den Sachplänen zu berücksichtigen sein." Wie, ist offen. In Ziffer 3 heisst es: "In den Sachplänen wird der Bundesrat folglich nicht ein räumlich festgelegtes flächendeckendes Netz für ein Grundangebot definieren können. Er wird indessen in den Sachplänen aufzeigen, nach welchen Grundsätzen und Prioritäten er Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote bei seinen Aufgaben im Bereich Verkehr bereitstellen will." Wie, sagt er uns heute nicht.
Da muss ich Ihnen einfach sagen: Da kommt mir Thomas Held in den Sinn. Thomas Held hat vor einigen Wochen in einer Innerschweizer Zeitung sinngemäss Folgendes festgehalten: Langsam fühle sich das Kraftzentrum Zürich komplett überfordert, es sei diesem Zentrum nicht mehr zuzumuten, der Peripherie am Laufmeter Geld zuzuschieben; so etwas wie einen Kanton Uri könnte man heute eigentlich gar nicht mehr gründen, geschweige denn unterhalten, er rentiere schlicht nicht. Das sind Töne, Herr Bundesrat, welche vor einer so unklaren Aussage des Bundesrates doch noch ein Gewicht erhalten, insbesondere dann, wenn aus dem ARE auch solche Überlegungen, allerdings in freundlicher, in staatsmännischer Form kommen: Es gebe natürlich auch Grenzen mit Bezug auf die Erschliessung von [PAGE 983] Randregionen, es gebe Grenzen in der Besiedelungsmöglichkeit von Randregionen. Da wird einer, der aus einer solchen Randregion kommt - auch wenn er aus dem Zentrum der Peripherie kommt -, halt in Gottes Namen etwas aufmerksam.
Ich habe beim Lesen der ganzen Beantwortung der Interpellation Brändli in zunehmendem Mass etwas Angst bekommen - ich sage Ihnen das offen -, weil keine fassbaren Antworten auf die Frage da sind: Wohin geht die Reise? Ich muss Ihnen sagen: Die Angst ist noch vergrössert worden, als ich festgestellt habe, dass hier natürlich wieder mit Sachplänen operiert wird. Sachpläne sind das Instrument des Bundesrates, um praktisch alles - wenn es nur irgendwo einen raumbezogenen Inhalt hat - in eigener Zuständigkeit und selbstständig zu bestimmen, völlig unabhängig vom Parlament und letzten Endes auch unabhängig von den Kantonen.
Übrigens noch ein Wort zur Verbindlichkeit: Es ist ganz interessant, dass Sachpläne und Konzepte nach der bundesrätlichen Verordnung behördenverbindlich sind. Das ist eine eigenartige Konstruktion, die wir im Raumplanungsgesetz kennen; dort sind kantonale Richtpläne behördenverbindlich. Sie werden genehmigt und wenn sie genehmigt, sind, dann werden sie behördenverbindlich. Das ist Gesetz.
Das Raumplanungsgesetz kennt das Institut des Sachplanes auch, äussert sich aber über dessen Verbindlichkeit überhaupt nicht. Da kommt erst der Bundesrat und sagt in seiner Verordnung, dass auch Sachpläne und Konzepte behördenverbindlich seien. Und nun haben wir eine Situation, bei welcher sich zwei Verbindlichkeiten unter Umständen "beissen" können. Wir haben die Behördenverbindlichkeit der kantonalen Richtpläne und jene der bundesrätlichen Sachpläne. Was geschieht, wenn sich diese widersprechen? Hier besagt das Raumplanungsgesetz in Artikel 18 Absatz 2: "Wenn ein geltender kantonaler Richtplan die Erreichung der mit einem Sachplan (des Bundesrates) angestrebten Ziele verhindern oder unverhältnismässig erschweren würde, koordinieren der Kanton und die zuständige Bundesstelle die Verfahren für die entsprechende Anpassung des Richtplans und für die Erarbeitung des Sachplans miteinander." Per saldo aber wird der Bundesrat seinen Sachplan rein normativ durchsetzen können, und zwar deswegen, weil der kantonale Richtplan vom Bundesrat zu genehmigen ist.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil der Bundesrat aufgrund dieses Mechanismus über ein Instrument verfügt - nämlich den Sachplan -, mit dem er über die Kantone hinweg Erschliessungs- und Besiedelungsfragen praktisch in eigener Kompetenz regeln kann. Ich will da nicht einzelnen Personen etwas unterstellen, aber ich halte diese Situation angesichts einer völlig offenen Zukunft zumindest für bemerkenswert. Wir müssen festhalten, dass der Bundesrat in der Formulierung seiner Sachpläne frei ist und mit den Sachplänen die Kantone ohne gesetzliche Grundlage in materieller Hinsicht zwingen kann, solange das Parlament nicht enge Leitlinien festsetzt. Wenn man auch noch sagen kann, selbstverständlich solle das Appenzellerland für sich selber schauen, so hängt die Existenz der Schweiz irgendwie doch noch davon ab, dass eine gewisse Solidarität auch innerhalb des Landes besteht. Ich will nicht in Abrede stellen, dass das bis zum heutigen Tag so ist, aber wenn ich solche Dinge höre und lese und dann noch dieses scharfe Instrument des Sachplanes in der Hand des ARE sehe, dann wird mir angst und bange.
Ich glaube, es wäre gut, wenn man diese Frage der Sachpläne als eine der Konsequenzen der Interpellation Brändli noch etwas näher anschauen würde. Ich behalte mir vor, hier noch einen Vorstoss zu machen; es wäre der vierundzwanzigste in meiner Karriere.