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Bieri Peter · Ständerat · 2003-10-01

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Anlässlich der Revision des ETH-Gesetzes haben wir bei Artikel 33 Absatz 1 beschlossen, dass der Leistungsauftrag der ETH für eine Dauer von vier Jahren durch die Bundesversammlung zu genehmigen sei. Dieser Entscheid ist damals gegen den Willen des Bundesrates gefällt worden. Das Parlament war der Ansicht, dass es in Anbetracht der gesellschaftlichen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie in Anbetracht des Finanzvolumens von 7,83 Milliarden Franken für vier Jahre angebracht sei, diesen Leistungsauftrag im Parlament zu diskutieren und mit einem einfachen Bundesbeschluss zu genehmigen. Mit diesem Vorgehen hat das Parlament jedoch seine Mitverantwortung zum Ausdruck gebracht. Dies zeigt sich besonders darin, dass wir beim Auftrag und bei der Kontrolle, aber auch beim Auftrag und bei den Finanzmitteln beteiligt sind.

Mit der Genehmigung des Bundesbeschlusses sollte das Parlament die Möglichkeit erhalten, zu den strategischen Zielen der beiden Hochschulen und der vier angegliederten bundeseigenen Forschungsanstalten Stellung zu nehmen. Die Revision des ETH-Gesetzes ist vom Parlament am 21. März 2003 verabschiedet worden. Die Revision wird am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden. Der nun vorliegende Leistungsauftrag wird dem Leistungsauftrag für die Jahre 1999 bis 2003 folgen. Er wird infolge der Gesetzesänderung hingegen der erste sein, der durch das Parlament verabschiedet wird.

Vom Prinzip der Regierungs- und Verwaltungsführung her gehören Leistungsauftrag und Globalbudget zusammen. In diesem speziellen Fall haben wir jedoch den Zahlungsrahmen von 7,83 Milliarden Franken für die gleiche Zeitperiode bereits im Rahmen der BFT-Vorlage verabschiedet. Da die ETH einen ganz wesentlichen Teil der national finanzierten und gesteuerten Bildung ausmacht, ist der vorliegende Leistungsauftrag konsequenterweise Teil der Umsetzung der nationalen Bildungspolitik, wie sie in der BFT-Vorlage vom Bundesrat vorgestellt wurde. Was in der BFT-Vorlage als wichtigste strategische Ziele der schweizerischen Bildungs- und Wissenschaftspolitik dargestellt wurde, erfährt im Leistungsauftrag der ETH nun seine Umsetzung.

Es kann jedoch nicht Zweck des Leistungsauftrages sein, die Ziele des ETH-Bereiches bis auf die operative Stufe zu beschreiben. Wir müssen hier auf strategischer Stufe bleiben. Dies hat zur Folge, dass die Zielsetzungen sehr hoch gesteckt, inhaltlich jedoch allgemein gehalten sind. Eigentliche Schwerpunkte sind denn auch schwer zu erkennen. Speziell erwähnt werden die biomedizinische Forschung und die Lebenswissenschaften sowie die Bereiche Raumordnung, Umwelt, Infrastruktur und Energie. Für den Bundesrat als Auftraggeber und für uns als Genehmigungsinstanz stellt sich die Frage, wie diese allgemein gehaltenen Zielsetzungen letztlich auch gemessen werden können. Ich erinnere mich, dass bereits vor vier Jahren bei der Kenntnisnahme des ersten Leistungsauftrages unser damaliger sehr geschätzter Kollege und Bildungsexperte Thomas Onken mit Nachdruck gefordert hatte, dass die Zielsetzung am Ende einer Leistungsperiode auch zu messen sei. Dazu braucht es nicht eine Unzahl quantitativer Indikatoren, sondern eine Auswahl aussagekräftiger Zahlen.

Der Leistungsauftrag 2004 bis 2007 enthält in Anhang 63 solche Indikatoren. Diese stellen nur eine mögliche Auswahl dar. Das Eidgenössische Departement des Innern sowie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement haben im vergangenen Jahr einen Bericht zur Thematik der Messung von Leistungen auf dem Gebiet der Bildung und Forschung zuhanden der Finanzkommission des Nationalrates publiziert. Die wichtigsten in diesem Bericht dargestellten Indikatoren geben einen Überblick über Leistungen und Kosten des schweizerischen Hochschul- und Forschungsbereiches. Es wird jedoch nie möglich sein - und es ist auch nicht sinnvoll -, jede Leistung quantitativ messen zu wollen. Selbst einfache Zahlenindikatoren wie die Anzahl Studierender oder Doktoranden je Studienrichtung oder je Professor oder die Anzahl der Zitierungen können zu Fehlinterpretationen führen.

Auch in unserer WBK haben wir bei der Besprechung des Leistungsauftrages davor gewarnt, jede Leistung mit so genannten harten Indikatoren messen und beschreiben zu wollen. Es gibt nebst den quantitativen auch qualitative Leistungsziele. Diese müssen über ein geeignetes Evaluations-Reporting und Controllingwesen sichergestellt werden. Diese Aufgaben sind gemäss ETH-Gesetz aufgeteilt. Dabei ist speziell zu erwähnen, dass mit dem revidierten ETH-Gesetz in Artikel 25 dem ETH-Rat neu die Aufgabe des strategischen Controlling zukommt. Diese Aufgabe ist umso bedeutungsvoller, als die Schulen und die Forschungsinstitutionen eine hohe Autonomie besitzen und der ETH-Bereich dank Leistungsauftrag und Globalbudget eine hohe Selbstständigkeit im Vergleich zur zentralen Bundesverwaltung besitzt.

Die Evaluation der ETH durch eine internationale Expertengruppe hat im Vorfeld der Ausgestaltung dieses Leistungsauftrages bei einer Peer Review die Stärken und Schwächen der ETH aufgezeigt. Eine weitere Evaluation wird nach Mitte der nächsten Leistungsauftragsperiode vorzunehmen sein. Im Weiteren gibt der jährliche Rechenschaftsbericht Auskunft über das Erreichen der Zwischenziele. Nach Ablauf der Leistungsauftragsperiode soll das Parlament gemäss neuem ETH-Gesetz einen Schlussbericht zur Genehmigung erhalten.

So weit zu den eher formalen Kriterien, nun zu den inhaltlichen Kriterien: Der Leistungsauftrag für die Jahre 2004 bis [PAGE 992] 2007 formuliert in sieben strategischen Zielen die zukünftige Ausrichtung der ETH. Nebst den zentralen Vorgaben für ein höchstes wissenschaftliches Niveau, eine hervorragende Lehre und eine zukunftsträchtige Forschung sind speziell die Absichten des Auftraggebers zu erwähnen, die ETH vermehrt in die Hochschullandschaft Schweiz einzubinden. Dabei sollen Synergien genutzt werden, sinnvolle Einheiten geschaffen werden und Kosten und Nutzen optimiert werden. Das Projekt "Arc lémanique" zwischen der EPFL und den beiden Universitäten Genf und Lausanne, das sich in Umsetzung befindet, die intensive Zusammenarbeit zwischen der ETH Zürich und der Universität Zürich sowie die geplante Zusammenarbeit der ETH Zürich mit der Universität Basel im Bereich der Systembiologie sind Beispiele von Zusammenarbeit, wie sie etwa in Ziel 5 vorgegeben wird.

Im Weitern soll das an der ETH geschaffene Wissen in verstärktem Masse in die Gesellschaft und Wirtschaft eingebracht werden. Wie schon frühere Evaluationen des gesamten schweizerischen Wissenschaftssystems ergeben haben, wird in unserem Land in hohem Masse Wissen geschaffen. Hingegen benötigt es vermehrte Anstrengungen, dass dieses auch nutzbringend in die Gesellschaft eingebracht werden kann. Ziel 6 des Leistungsauftrages hebt speziell die Bedeutung des Technologietransfers hervor.

Eine besondere Erwähnung verdient auch das Ziel 7: Es geht um die Rolle der Institutionen des ETH-Bereiches in der Gesellschaft. Wir alle kennen die bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern existierende Skepsis, die gelegentlich sogar schroffe Ablehnungshaltung gegenüber der Forschung. Der Dialog zwischen Wissenschaft und Bevölkerung muss verbessert werden. Er gehört zu den dauernden Aufgaben einer Hochschule, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass die Forschung durch Ängste oder Vorurteile in der Bevölkerung - seien sie berechtigt oder nicht - behindert wird. Die Diskussion und die Klärung ethischer und sicherheitsrelevanter Fragen werden in Zukunft ebenso zum Auftrag einer Hochschule gehören wie die Bereitschaft zum aktiven und offenen Dialog mit der Bevölkerung. Der Präsident des ETH-Rates, Francis Waldvogel, hat in unserer WBK denn auch grossen Wert auf diesen Auftragsteil gelegt und insbesondere auch von seinen Forschern eine Auseinandersetzung über die ethische Dimension ihrer Arbeit gefordert.

Nun zu unserer Arbeit in der vorberatenden Kommission: Wir haben am 1. September auf Einladung von Professor Olaf Kübler, Präsident der ETH Zürich, auf dem Hönggerberg getagt. Seitens der Verwaltung stand uns Staatssekretär Charles Kleiber Red und Antwort, der ETH-Rat wurde von seinem Präsidenten, Professor Waldvogel, angeführt.

Ein erstes wichtiges Thema bildete die Frage der Finanzen. Der mit der BFT-Vorlage gesprochene Zahlungsrahmenkredit von 7,83 Milliarden Franken beruht auf einem Wachstum von 6 Prozent des gesamten BFT-Bereiches. Dabei ging der Bundesrat bei den ETH von einem Finanzwachstum von 4 Prozent aus. Aufgrund der Kürzungen, die wir mit dem Entlastungsprogramm vornehmen müssen, wird auch das Budget der ETH gekürzt werden müssen. Es ist nicht zu verkennen, dass einzelne Leistungskomponenten nicht im gleichen Masse erfüllt werden können, wenn die dazu notwendigen Mittel fehlen, zumal die Zahl der Studierenden an den beiden ETH weiterhin steigt - z. B. in Lausanne im Jahre 2003 um mehr als 17 Prozent. Da die BFT-interne Verteilung erst nach Inkrafttreten des Entlastungsprogrammes vorgenommen werden kann, ist noch nicht ganz auszuschliessen, dass der Bundesrat den Leistungsauftrag gegebenenfalls doch noch anpassen muss, wie das auch in Artikel 33 Absatz 5 des ETH-Gesetzes vorgesehen ist.

Wir haben in der Kommission auch intensiv über die Verlässlichkeit der Politik gegenüber der Wissenschaft gesprochen. Es ist verständlich, dass die ETH ihren Leistungsauftrag auf einer soliden und verlässlichen finanziellen Basis ausführen möchte. Aufgrund der in letzter Zeit in kurzen Intervallen erfolgten Kürzungen bei den Finanzvorgaben - zuerst 6 Prozent Wachstum, dann 5 Prozent, mit dem Entlastungsprogramm werden es dann wahrscheinlich 4,75 Prozent sein - ergeben sich Unsicherheiten, zumal diese Kürzungen innerhalb der gesamten Bildungs- und Forschungslandschaft Schweiz aufzuteilen sind.

Innerhalb des ETH-Bereiches sollen etwa 50 Prozent an die ETHZ, 25 Prozent an die EPFL sowie 25 Prozent an die vier Forschungsinstitutionen gehen. In der Kommission wurde vertieft über die Thematik der Indikatoren diskutiert. Verschiedentlich wurde erwähnt, dass es schlicht eine Überforderung des Systems sei, alles mit Zahlen messen zu wollen. Auch lasse sich nicht eindeutig mit Zahlen messen, in welchem Mass eine Hochschule gesellschaftliche und ökonomische Wertschöpfung produziere. Für die Feststellung der Qualität einer Schule sind nebst den Indikatoren das strategische Controlling, regelmässige Peer Reviews und Benchmarks mit anderen Hochschulen mindestens ebenso Erfolg versprechende Instrumente.

Der Leistungsauftrag an die ETH nimmt die Zielsetzung auf, den in der Vergangenheit erarbeiteten Ruf, eine der weltbesten Hochschulen zu sein, weiterzuentwickeln. Die Überführung der traditionellen Diplomstudien in das Bachelor-Master-System wird wohl die grösste Herausforderung in der nächsten Periode sein. Dieser Prozess muss unter Beibehaltung einer hohen Qualität in Lehre und Forschung gelingen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht die ETH einen weltweiten Wissensaustausch, einen guten Bezug zu Gesellschaft und Wirtschaft, um die notwendigen Drittmittel zu generieren, und in der Politik einen verlässlichen Partner.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.