David Eugen · Ständerat · 2003-10-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Bevor ich auf die Punkte komme, die in der bundesrätlichen Antwort enthalten sind, möchte ich noch etwas über die Technologie sagen, die hier auf uns zukommt. Die Unterlagen dazu kann man dem Bericht des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums vom 20. Mai 2003 an den US-amerikanischen Kongress entnehmen. Hier wird ausführlich über das Programm "Human ID at a Distance" berichtet. Dieses Programm hat zum Ziel, Einzelpersonen ohne deren Mitwirkung auf grössere Distanzen automatisch zu identifizieren, und zwar jederzeit, bei Tag [PAGE 1023] und bei Nacht, und bei allen Wetterbedingungen, unabhängig davon, ob sie sich alleine oder in Gruppen bewegen. Das Programm hat zum Ziel, die erfassten Daten mit den in den Datenbanken gespeicherten Daten zu vergleichen. Das alles soll - und kann, technisch jedenfalls - geschehen, ohne dass die betroffenen Personen davon überhaupt irgendetwas wahrnehmen.
Das ganz konkrete Projekt, das jetzt vorangetrieben wird, besteht darin, dass Gesichter über Videoaufnahmen in Echtzeit automatisch erfasst werden. Danach wird im Computer aufgrund der in der Datenbank gespeicherten Daten ein Gesichtsvergleich durchgeführt. Die Datenbanken werden mit den Daten aus den maschinenlesbaren Pässen - das ist die eine Quelle - und mit dem dort enthaltenen Foto gefüttert. Weiter werden die Datenbanken mit den Daten gefüttert, die von den Fluggesellschaften einverlangt werden und die verschiedene Merkmale über die betroffenen Personen enthalten. Hinzu kommen schliesslich die Daten aus weiteren Videoüberwachungssystemen, die an verschiedenen Orten - in Bahnhöfen, in Gebäuden, auf Strassen usw. - aufgestellt werden. Nochmals: Entscheidend ist, dass all das ablaufen soll, ohne dass es die betroffenen Personen bemerken und - insbesondere - ohne dass sie über diese Datenerhebung und anschliessende Datenverwertung in irgendeiner Form befragt werden.
Wir nähern uns hier mit relativ grossen Schritten dem Überwachungsstaat. Was die technischen Möglichkeiten anlangt, sind wir heute in einer Situation, die weit über das hinausgeht, was wir vor zehn Jahren hier in diesem Hause im Rahmen der Fichenaffäre diskutiert haben. Dass Überwachung zur Verbrechensbekämpfung notwendig ist, wird niemand bestreiten wollen, und dass für das gleiche Ziel auch Daten erfasst und bearbeitet werden müssen, ist selbstverständlich. Auf der anderen Seite muss aber der Schutz der Privatsphäre ganz klar mit ins Feld geführt werden. Wir wollen keinen Überwachungsstaat, wir wollen keinen Big Brother, der jedermann, wo er sich auch bewegt, überwacht, seine Daten sammelt und irgendwohin weiterleitet. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die Datenschutzgesetzgebung und das Datenschutzrecht auch im internationalen Verkehr, wo das jetzt insbesondere von den Vereinigten Staaten vorangetrieben wird, einen sehr prominenten Standort einnehmen müssen. So, wie ich jetzt den Prozess verfolge - insbesondere aufgrund dieser Berichte an den amerikanischen Kongress -, stelle ich fest, dass bezüglich des Datenschutzes, insbesondere was den internationalen Teil anlangt, praktisch nichts vorgekehrt worden ist.
Ich bin jetzt aber sehr froh - ich möchte jetzt Bezug auf die Antwort des Bundesrates nehmen -, dass der Bundesrat ganz klar zum Ausdruck bringt, die Schweiz wolle in dieser Sache den Vereinigten Staaten nur dann Daten überliefern, wenn eben eine gesetzliche Grundlage besteht, sei das jetzt über die Pässe, sei das über die Fluggesellschaften oder anderswie. Ich bin der Ansicht, dass es beispielsweise der Swiss heute nach unserem Datenschutzgesetz verboten ist, solche Daten zu übermitteln, und dass es auch allen Bundesstellen heute verboten ist, solche Daten zu übermitteln. Ich bin auch der Ansicht, dass für unsere Behörden, beispielsweise das Bazl oder andere Behörden, keine völkerrechtlichen Grundlagen bestehen, um mit amerikanischen Behörden über Datenübermittlung zu verhandeln. Solche völkerrechtlichen Grundlagen bestehen nicht. Sie müssten zuerst geschaffen und in einem referendumspflichtigen Gesetz vorgesehen werden. Ich bin auch der Meinung, dass die Schweiz keine Vorleistungen erbringen sollte. Insbesondere kann es von mir aus gesehen nicht in Betracht kommen, dass wir unsere Pass- und Visaregulierungen bereits auf dieses Begehren der Vereinigten Staaten ausrichten, ohne dass eine gesetzliche Grundlage besteht, und dass wir uns hier unter Druck setzen lassen, um diese Forderungen zu erfüllen.
Wir haben einen Schritt gemacht, der für mich bereits im Bereich des Problematischen war, weil der Pass maschinenlesbar gemacht wurde. Damit können an der Grenze die Daten automatisch erfasst, in die Datenbank eingefüttert und dann mit den Daten der Videosysteme verglichen werden. Bevor hier irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden, sei es auf Regierungsstufe, sei es auf Verwaltungsstufe, ist es dringend, dass wir in einer klaren Gesetzgebung sagen, was möglich und was nicht möglich ist.
Ich möchte einen wichtigen Punkt herausgreifen, um die Grenzen dieser Datenerfassung im Interesse der Verbrechensbekämpfung aufzuzeigen: Es kann nicht sein, dass Daten einfach im Ausland irgendwohin weitergeleitet werden. Insbesondere kann es nicht sein, dass die bei den US-Grenzbehörden erfassten Daten nachher dem gesamten US-Administrationssystem zur Verfügung gestellt werden können. Ich bitte den Bundesrat hier, diese Grenzen datenschutzrechtlich in allen Teilen zu beachten, damit wir diese Schritte sehr sorgfältig, sehr überlegt vornehmen.
Ich danke Frau Bundesrätin Metzler für die Antwort, insbesondere auch für die klare Aussage, dass wir nichts machen, ohne dass zuerst in diesem Haus eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.