Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-10-03
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-03
Wortprotokoll
Die Fülle der Gesetze und vor allem die Parallelität der Gesetzgebung zwingt die Redaktionskommission immer wieder, gewisse Korrekturen vorzunehmen, die zumeist formellen Charakter haben. Ich bin verpflichtet, Ihnen von wesentlichen Textänderungen Kenntnis zu geben.
Bezüglich der 11. AHV-Revision tue ich dies wie folgt: Bei Artikel 3 Absatz 4 AHVG weist die Fahne Nr. 5 - jede Fahne kriegt eine Nummer - einen Fehler auf. Danach lautet der Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2003 zu Artikel 3 "Festhalten". In Wirklichkeit haben aber die Kommission des Nationalrates und der Rat bezüglich Absatz 4 dem Beschluss des Ständerates zugestimmt. Im Schlussabstimmungstext ist denn auch die richtige, vom Parlament gewollte Fassung gedruckt.
Bei den Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. Oktober 2003 in Ziffer II hat die Redaktionskommission bei Buchstabe c, bei den Witwenrenten, einen Teil des Textes in Form einer Tabelle dargestellt, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Dabei hat sie das Jahr des Inkrafttretens der 11. AHV-Revision mit Auslassungspunkten dargestellt, weil der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ungewiss ist. Gleichzeitig hat sie aber unter Ziffer III eine Ermächtigung des Bundesrates aufgenommen, für die Publikation in der Amtlichen Sammlung die genauen Jahreszahlen einzusetzen.
Ich bitte Sie, von diesen Ausführungen Kenntnis zu nehmen.