Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-10-01
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-01
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege stellt in Artikel 5 Absatz 2 sicher, dass frei gewordene Stellen rechtzeitig besetzt werden, um beim Bundesgericht keine Vakanzen zu haben. Die hier frei werdende Stelle wird per 1. März 2004 frei. Es besteht also keine rechtliche Grundlage, diese Ersatzwahl zum heutigen Zeitpunkt vorzunehmen. Was vor vier Jahren bei den Bundesratswahlen eingeläutet wurde, scheint jetzt beim Bundesgericht offensichtlich Nachahmung zu finden. Bevor der neue Verteilschlüssel feststeht, der zu Beginn der nächsten Session seine Wirkung entfaltet, versucht man also, rechtzeitig seine Schäfchen ins Trockene zu bringen.
Aus diesen Gründen und wegen der Untervertretung der SVP, die beim Bundesgericht ohnehin schon besteht, beantrage ich Ihnen, dem Ordnungsantrag der SVP-Fraktion zuzustimmen.