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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-10-01

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Sie haben für die Wahl der Bundesrichter letztes Jahr eine Gerichtskommission eingesetzt, welche aus zwölf Mitgliedern des Nationalrates und fünf Mitgliedern des Ständerates zusammengesetzt ist. Die Gerichtskommission legt Wert auf die Feststellung, dass sie in erster Linie eine fachlich orientierte Kommission ist und sich nicht als politische Kommission versteht. Die Gerichtskommission hat die Wahlen in die Gerichte vorzubereiten. Mit Bezug auf die eidgenössischen Bundesgerichte in Luzern und in Lausanne interpretieren wir den Auftrag, die Wahlen vorzubereiten, wie folgt: Wir stellen fest, dass bei den Wahlen in die obersten Gerichte die politische Komponente eine wesentliche Rolle spielt. Nebst den fachlichen und persönlichen Eigenschaften ist also primär zu klären, wie das Bundesgericht in politischer Hinsicht zusammengesetzt werden soll.

Wir stellen uns nun auf den Standpunkt, dass es die Fraktionen sein müssen, welche Wahlvorschläge zu unterbreiten haben. Es haben die Fraktionen zu sein, welche von ihrer Warte aus auch die persönlichen Eigenschaften und die fachlichen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten zu prüfen haben. Wir stellen fest, dass dies auch diesmal in optimaler Art und Weise getan wurde. Der Gerichtskommission kann somit nur obliegen zu überprüfen, ob die Beurteilungen der Fraktionen mit Bezug auf die persönliche Integrität und mit Bezug auf die fachlichen Fähigkeiten richtig gemacht wurden.

Unsere Gerichtskommission hat dies überprüft, auch durch eine Anhörung aller von den Parteien vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten. Nach dieser Beurteilung kann ich förmlich Folgendes feststellen: Alle von den drei Fraktionen für die heutigen Ersatzwahlen nominierten Personen, somit also Frau Christina Kiss-Peter, FDP, Herr Werner Bochsler, SVP, und Herr Ivo Eusebio, CVP, sind persönlich integer und erfüllen in fachlicher Hinsicht alle Voraussetzungen, um ein Amt als Bundesrichterin bzw. Bundesrichter ausüben zu können.

Ich bitte Sie, von dieser förmlichen Feststellung der Gerichtskommission Kenntnis zu nehmen.