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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-12-02

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02

Wortprotokoll

Am 17. Juni 2002, also vor eineinhalb Jahren, reichte die SVP-Fraktion eine parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, das Bankkundengeheimnis sei verfassungsmässig zu garantieren. In Artikel 13 der Bundesverfassung soll ein neuer Absatz 3 aufgenommen werden, welcher folgenden Wortlaut hat: "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet." In ihrer Begründung weist die SVP-Fraktion darauf hin, dass die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen zentralen Grundpfeiler unseres direktdemokratischen Rechtsstaates darstellt. Weiter wird argumentiert, dass die Schweiz mit dem Geldwäschereigesetz eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen der Welt besitzt. Zur Ahndung von Steuerbetrug, Geldwäscherei und anderen kriminellen Handlungen stehen bereits heute griffige Mittel bereit.

Damit schützt das Bankkundengeheimnis weder Gelder von Kriminellen noch solche von Terroristen oder von Steuerbetrügern. Das Bankkundengeheimnis schützt insbesondere die Bankkundin und den Bankkunden, also die einzelnen Bürger in diesem Land, in ihrer Privatsphäre. Die Gewährung von Diskretion und Privatsphäre ist ein wesentliches Merkmal für die Schweiz. Dank einer hohen Qualität und Leistungsbereitschaft ist es den Schweizer Banken in den letzten Jahren gelungen, eine internationale Vorreiterrolle zu halten. Dies wird uns aus dem Ausland, namentlich auch vonseiten der USA, immer wieder deutlich attestiert.

Mit den Beratungen der bilateralen Verträge und dem Druck der OECD auf das Bankkundengeheimnis droht jedoch unserem gut funktionierenden Finanzplatz Schweiz eine grosse Gefahr. Immer wieder werden neue Wege gesucht, wie der Schutz der Bankkunden ausgehebelt werden kann. Man will ein generelles Einsichtsrecht und eine umfassende Kontrollmöglichkeit des Staates gegenüber privaten Vermögensanlagen durchsetzen. Damit würde jedoch unser Wirtschafts- und Finanzplatz - da bin ich ganz anderer Ansicht als Kollege Strahm - in einem zentralen Punkt geschwächt.

Aus diesen Gründen verlangt diese parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung.

Eine grosse Mehrheit der WAK erachtet das Bankkundengeheimnis für den Finanzplatz Schweiz ebenfalls als zentrales Anliegen. Der Finanzsektor ist nach Ansicht der WAK für die Schweizer Wirtschaft ein entscheidender Faktor, welcher unserem Land einen wesentlichen Anteil an Beschäftigung und Wohlstand bringt, und dies auch nach den notwendigen Restrukturierungsmassnahmen. In diesem Sektor werden bis zu 20 Prozent der Steuereinnahmen und 12 Prozent des Bruttoinlandproduktes erarbeitet. 6 bis 8 Prozent der arbeitenden Bevölkerung finden im Bankenbereich eine Beschäftigung. Dieser wiederum leistet einen wesentlichen Beitrag an die Sicherung unserer Sozialwerke. Diese Stärken des Wirtschaftsstandortes Schweiz dürfen nach Ansicht der WAK nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes soll weiterhin gewährleistet werden.

Die Mehrheit der WAK hat auch klar festgestellt, dass das Bankkundengeheimnis heute schon nicht uneingeschränkt gilt. Die Schweizer Vorschriften für die Betrugsbekämpfung, die Geldwäscherei und die Beschlagnahme von Terrorismusgeldern sind im internationalen Vergleich vorbildlich und auch anerkannt. Mit der vorläufigen Unterstützung der Initiative will die Mehrheit der WAK dem Bundesrat und der Verhandlungsdelegation bei den bilateralen und multilateralen Verhandlungen den Rücken stärken. Das Bankkundengeheimnis darf nach Ansicht der WAK-Mehrheit nicht zur Disposition gestellt werden.

Mit der vorläufigen Unterstützung der parlamentarischen Initiative soll für die WAK jedoch noch nicht entschieden sein, ob und wie das Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung verankert werden soll oder ob allenfalls andere Massnahmen besser geeignet wären. Diese Frage soll bei der Behandlung der Initiative in der zweiten Phase intensiv diskutiert werden, und es sollen auch Lösungen gefunden werden. Die SVP-Fraktion hat auch signalisiert, dass sie, falls eine noch bessere Lösung gefunden wird, mit sich reden lässt.

Eine Minderheit der Kommission will diese parlamentarische Initiative nicht unterstützen. Vorerst - Sie haben das auch hier wieder gehört - beantragte sie, die Initiative erst nach der Behandlung der "Bilateralen II" hier zu behandeln. Dies wurde - auch von Ihnen - bereits abgelehnt. Weiter wurde in der Kommission begründet, dass aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen auch ein bilateraler oder multilateraler Informationsaustausch bei Steuerhinterziehung gewährleistet werden soll. Daher lehnt die Minderheit die Initiative ab. Hier muss jedoch gesagt werden, dass der Steuerhinterziehung in der Schweiz heute schon mit der welthöchsten Verrechnungssteuer von 35 Prozent entgegengewirkt wird. Grundsätzlich darf bei uns jedoch nicht gelten, dass gegenüber Bankkunden ein generelles Misstrauen besteht.

Noch ein Wort zum schriftlich eingereichten Antrag Vanek, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben: Kollege Vanek begründet seinen Antrag damit, dass das Bankkundengeheimnis vor Steuerbetrug schütze, und das stimmt einfach nicht. Wenn er sich intensiv mit der Materie auseinander gesetzt hätte, hätte er feststellen müssen, dass Steuerbetrug ein Tatbestand ist, der nach heute gültigen Regelungen bereits geahndet und verfolgt werden kann.

Im Namen der Mehrheit der WAK bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.