Janiak Claude · Nationalrat · 2003-12-02
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Die Sozialdemokratische Partei unterstützt seit den Achtzigerjahren Bestrebungen von Organisationen von Lesben und Schwulen um gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung und Beseitigung bestehender Diskriminierungen. Die offizielle Bundespolitik ist erst vor rund zehn Jahren erstmals mit diesen Fragen konfrontiert worden. Auf kantonaler Ebene hatten sich bereits viele Jahre früher Exponenten aus Wissenschaft, Kultur und Politik bei Projekten engagiert, die der Information über bestehende und der Aufarbeitung vergangener Diskriminierungen dienten. Ich erinnere an erfolgreiche Ausstellungsprojekte in Zürich oder Basel; sie haben die Diskriminierungen - oft Leidensgeschichten von Ausgrenzung, Psychiatrisierung und Fichierung - aufgezeigt. Das alles liegt weniger weit zurück, als man denken mag.
Die homosexuelle Gemeinschaft war im Zusammenhang mit dem Aufkommen von Aids nicht nur besonders betroffen, sondern Diskriminierungen ausgesetzt. Der Kampf gegen diese Krankheit ist von ihr stark mitgeprägt worden und hat sie nicht nur sichtbar gemacht, sondern ihr auch Anerkennung eingetragen. Die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Lebensweise ist in diesen Jahren enorm gestiegen. Mit der erfolgreichen, von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützten Petition aus dem Jahre 1995 sind die Anliegen einer Beseitigung bestehender Diskriminierungen nach Bundesbern getragen worden.
Die nun vorliegende Botschaft ist einer jener Fälle, bei denen der Gesetzgeber - wenn auch reichlich spät - den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung trägt und Diskriminierungen entgegentritt. Es ist ein Verdienst von Ihnen, Frau Bundesrätin, Schwung in die Debatte gebracht zu haben, nachdem Ihr Vorgänger dem Thema noch ausgewichen war. Die öffentliche Diskussion ist längst im Gang, und wir wissen, dass eine deutliche Mehrheit mit der Beseitigung rechtlicher Diskriminierungen nicht nur einverstanden ist, sondern sie auch erwartet. Es ist für mich daher erstaunlich, heute zu hören, dass das Bestehen von Diskriminierungen schlicht verneint wird.
In einzelnen, allerdings beschränkten Gebieten hat die Rechtsprechung eine Vorreiterrolle gespielt. Ich erinnere an die höchstrichterlichen Entscheide im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht des ausländischen Partners bzw. der ausländischen Partnerin. Diesen waren oft menschliche Tragödien vorausgegangen, die leider nicht umgehend, sondern im besten Fall auf Umwegen befriedigenden Lösungen zugeführt werden konnten. Alle noch so gut gemeinten Urteile haben die Diskriminierungen nicht endgültig beseitigt.
Im Bereich des Aufenthaltsrechtes herrschen zudem noch immer sehr unterschiedliche kantonale Praktiken. Man muss das Glück haben, in einem liberalen Kanton zu wohnen, um bei einem Gesuch auf die erforderliche Zustimmung der kantonalen Behörden zählen zu können und damit Erfolg zu haben. Es gibt auch in anderen Rechtsgebieten, etwa im Erbschaftssteuerrecht, kantonale Entscheide, die offensichtliche Diskriminierungen wenigstens mildern. Schliesslich erinnere ich an Volksabstimmungen, in welchen die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare zum Ausdruck kam. Das zeigt die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung. Eine Volksabstimmung hat im Kanton Zürich einen Erfolg gezeitigt. Es ist erstaunlich, dass sich jetzt gerade zwei Vertreter aus diesem Kanton an dieser Stelle gegen diese Gesetzgebung aussprechen.
Die Sozialdemokratische Partei hat in ihren Vernehmlassungen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beziehungsweise die registrierte Partnerschaft mit weitgehend eheähnlichen Wirkungen bevorzugt. Sie hat das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen, wonach jedenfalls die registrierte Partnerschaft eine deutliche Mehrheit [PAGE 1816] auf sich vereinigen konnte. Wir hätten es begrüsst, wenn der Bundesrat den Mut aufgebracht hätte, die Untervariante mit weitgehend ehegleichen Wirkungen vorzuschlagen. Die Botschaft basiert auf der registrierten Partnerschaft mit relativ eigenständigen Wirkungen. Wir verzichten darauf, auf eine der von uns bevorzugten Varianten zurückzukommen, einerseits weil wir zu einer raschen Lösung kommen und zu einem tragfähigen Ergebnis beitragen wollen, anderseits vor allem aber auch, weil sich auch die betroffenen Organisationen mit dieser Variante abzufinden scheinen. Es geht hier eben gerade nicht um ein Institut, das mit der Ehe vergleichbar ist. Wir halten aber dafür, dass die eine oder andere Verbesserung angezeigt ist und dass vor allem neue Diskriminierungen vermieden werden müssen.
Ich erlaube mir, auf ein paar Detailfragen einzugehen. Die Kommission hat es zu Recht abgelehnt, Entscheide, die im Rahmen der Revision des Ausländerrechtes zu treffen sind, in dieser Gesetzgebung vorwegzunehmen. Es betrifft dies die Prüfungskompetenz des Zivilstandsbeamten und die Ungültigkeit von Scheinpartnerschaften. Die jeweils für Ehepaare gültige Ausländergesetzgebung soll auch auf die eingetragene Partnerschaft anwendbar sein.
Das Adoptionsrecht war in der Kommission Hauptdiskussionspunkt. Es wird im Zusammenhang mit der Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch am kontroversesten diskutiert. Etwas kann nicht bestritten werden: Der Entwurf des Bundesrates führt zu einer neuen Diskriminierung, indem er einen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung einführt.
Das geltende Recht nimmt dagegen keinen Bezug auf die sexuelle Orientierung der Adoptiveltern, sondern stellt einzig das Wohl des Kindes in den Vordergrund: Artikel 268a des Zivilgesetzbuches hält fest, dass eine Adoption erst nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände, nötigenfalls unter Beizug von Sachverständigen, ausgesprochen werden darf. Es sind namentlich die Persönlichkeit und die Gesundheit der Adoptiveltern und des Adoptivkindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage, die Beweggründe und die Familienverhältnisse der Adoptiveltern sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses abzuklären. Das ist die geltende Gesetzgebung. Daran wird sich nichts ändern, auch wenn wir auf die vorgesehene Diskriminierung verzichten würden. Es sind diffuse Ängste, die in diesem Zusammenhang heraufbeschworen werden. Sie halten auch einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Die konsequente Folge wäre deshalb die Streichung von Artikel 28 des Entwurfes.
Ein einziger Einwand ist nicht von der Hand zu weisen, und wir verschliessen uns ihm keineswegs: Die Streichung dieses Artikels könnte allenfalls die Gesetzgebung gefährden. Inhaltlich richtig ist er deswegen gleichwohl nicht. Die Kommission hat Professor Felder von der Universität Bern angehört. Er hat bezüglich der Stiefkindadoption seine Meinung geäussert, und das hat dann dazu geführt, dass Frau Menétrey-Savary einen Antrag gestellt hat, auf den wir dann in der Detailberatung zurückkommen werden. Ich habe mir erlaubt, auch noch drei weitere Anträge einzureichen, auf die wir dann in der Detailberatung noch kurz zurückkommen werden.
Gegen diese Gesetzgebung wird - wir haben das ja auch heute gehört - immer wieder die Bibel bemüht. Ich will mich nicht auf einen Bibelstellenkrieg einlassen, sondern aus dem ausgezeichneten Diskussionspapier des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes zitieren: "Mit Bibelstellen hat man die Verbrennung von Hexen, die Folter der Inquisition, die Kreuzzüge, die Verfolgung der Juden und die Unterdrückung der Frauen begründet. Jeder Gebrauch der Bibel, der darauf hinausläuft, dass Menschen benachteiligt oder ausgegrenzt werden, muss uns zutiefst misstrauisch machen. Die Bibel ist nicht ein Verbotsnachschlagewerk, sondern ein Angebot, wie das Leben gelingen kann." Auf dieser Überzeugung basiert die Zustimmung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und offensichtlich auch diejenige der katholischen Basis. Diese Gesetzgebung konkretisiert, was bei der Revision der Bundesverfassung ausgiebig diskutiert und mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der Lebensform auf Verfassungsebene in Artikel 8 Absatz 2 verankert worden ist. Wir vollziehen die Vorgabe der Verfassung.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, diesen Schritt nun konsequent zu vollziehen.
Erlauben Sie mir noch zwei Bemerkungen zu den Nichteintretensanträgen: Herr Schlüer hat jenen der SVP-Fraktion ja hauptsächlich mit der Bürokratie begründet. Der einzige Unterschied, der hier dazukommt, ist, dass sich der Zivilstandsbeamte auch noch um diese registrierten Partnerschaften kümmern muss. Sie müssen also nicht eine Stelle mehr schaffen - es gibt keine Bürokratisierung.
Ich bin auch ein wenig erstaunt über den Rückweisungsantrag Chevrier. Wir haben in der Diskussion nichts von solchen Anträgen vonseiten der CVP gehört. Die Partei stand einhellig hinter dem Projekt ihrer Bundesrätin. Ich möchte an Sie appellieren, Frau Metzler nicht im Regen stehen zu lassen.