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Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · 2003-12-02

Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-02

Wortprotokoll

Das Strafrecht begreift sich als Ultima Ratio. Es besteht nach Auffassung des Bundesrates kein Anlass, hier Strafbestimmungen einzuführen. Die Zertifizierungsdiensteanbieter stehen unter der Aufsicht der Anerkennungsstellen. Wenn sie sich nicht gesetzeskonform verhalten, droht ihnen der Entzug der Anerkennung. Sie sind auch dafür verantwortlich, für den Schaden aufzukommen, den sie angerichtet haben. Für den Bundesrat besteht also kein Grund, hier in weiteren Fällen eine Strafe anzudrohen.

Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.