Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-12-02
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02
Wortprotokoll
Bekanntlich hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass künftig auch elektronisch mit dem Grundbuch kommuniziert werden kann. In diesem Zusammenhang hat er angeregt, die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Grundbuch zu eröffnen. Sie haben eine etwas andere Variante als der Bundesrat beschlossen, welche aber in die gleiche Richtung ging. Der Ständerat hat die Lösung des Nationalrates angenommen; er hat aber mit Blick auf die parlamentarische Initiative Dettling entschieden, dass man auch Artikel 970a ZGB einbeziehen müsse. Dieser Artikel verlangt die Publikation von Handänderungen und gewisser Angaben, die sich im Zusammenhang mit Handänderungen ergeben. Diese Publikation wurde vom Ständerat schon im Vorfeld der jetzigen Debatte als zu schwerfällig empfunden.
Der Ständerat hat nun die Lösung getroffen, dass es den Kantonen in Zukunft freigestellt sein soll, ob sie Handänderungen publizieren wollen oder nicht: Was sie bis heute publizieren müssen, dürfen sie in Zukunft publizieren. Wir dürfen eine derart wichtige Frage wie den Gegenwert des Geschäftes nicht auf dem Schmuggelpfad dieses beigeordneten Gesetzes regeln. Das wäre nicht fair. Die Mehrheit hat die Lösung politisch als gerechtfertigt erachtet, weil der generelle Zugang zum Grundbuch in Zukunft weiter geht als bisher.
Ich empfehle Ihnen, die Mehrheit zu unterstützen.