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Janiak Claude · Nationalrat · 2003-12-03

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Wir haben im Rahmen der gestrigen Eintretensdebatte bereits darauf hingewiesen, dass die Frage des Adoptionsrechtes der Hauptdiskussionspunkt in der Kommission war. Die Kommission hat sich mit diesem Thema in einer sehr guten Debatte sehr intensiv beschäftigt.

Die Kommission hat Herrn Professor Felder von der Universität Bern angehört. Er hat bezüglich der Stiefkindadoption, um die es beim Minderheitsantrag Menétrey-Savary geht, die Auffassung vertreten, es müssten bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit ein positiver Effekt auf das betroffene Kind möglich werde. In den folgenden Beziehungen sollen keine zusätzlichen Spannungen entstehen: in der Beziehung zwischen Vater und Mutter, in der Beziehung des Kindes zur Mutter und zum Vater, in der Beziehung zwischen Mutter und Partnerin und in der Beziehung - und das ist sehr wichtig - zu den Herkunftsfamilien. Frau Menétrey-Savary nimmt diese Überlegungen auf und schlägt eine äusserst restriktive Ermöglichung der Stiefkindadoption vor für den Fall, dass die Adoptionsmöglichkeit ausgeschlossen wird.

Wir haben gestern im Zusammenhang mit dem Antrag Waber auch darüber diskutiert, wie wichtig es ist, dass die leiblichen Eltern hier nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen. Sie haben ja in Artikel 27 einem entsprechenden Antrag Waber zugestimmt und diesen Punkt vertieft im Gesetz festgehalten. Bei der vorliegenden Formulierung ist aber die Konstellation folgende: Ein elterlicher Teil ist eben gar nicht mehr vorhanden. Für diesen Fall möchte Frau Menétrey-Savary diese Stiefkindadoption ermöglichen. Sie soll möglich sein, wenn sie sich für das Kind als Vorteil erweist. Das wird ja in jedem Fall - das haben wir auch gestern gesagt - gestützt auf Artikel 268a ZGB vertieft geprüft. Die Partnerschaft muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und der andere elterliche Teil ist jetzt in diesem Fall nicht mehr vorhanden, er ist unbekannt, er ist gestorben oder seit mindestens fünf Jahren verschollen.

Bei dieser Konstellation sind auch die Befürchtungen, die Herr Waber gestern zum Ausdruck gebracht hat, dass also die Beziehungen zur Herkunftsfamilie gekappt werden, nicht mehr angebracht. Dieser restriktiven Lösung kann man sicher zustimmen, auch wenn man sonst Bedenken gegenüber dem Adoptionsrecht hat.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen.

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