Lexipedia

AB 38928

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, dass wir bei Nichteintretensentscheiden den Systemwechsel vom Asylgesetz zum Anag [PAGE 1838] jetzt nicht vornehmen, sondern bei den Beschlüssen bleiben, wie wir sie in der Herbstsession gefasst haben.

Die Revision ist unseres Erachtens eine Art Blindflug, dessen Konsequenzen kaum abgeschätzt werden können, indem all jene Leute, die einen Nichteintretensentscheid haben - und das sind derzeit über 6000 Personen, Tendenz steigend, weil immer mehr Länder zu "safe countries" erklärt werden -, am Tag des Entscheids zu illegalen Ausländerinnen und Ausländern werden. Ich möchte die Folgen nochmals festhalten: Diese Personen fallen damit aus dem Sozialhilfesystem heraus und erhalten nur noch die verfassungsmässige Nothilfe. Das Sparpotenzial ist völlig ungewiss. Fest steht hingegen, dass es zu einer Belastung vor allem der grossen Agglomerationen und Städte kommen wird. Das bedeutet auch, dass sehr viele Personen in die Illegalität abgedrängt werden.

Was das heisst, wissen wir aus Ländern wie den Niederlanden, die einen vergleichbaren Systemwechsel gemacht haben. Es besteht die Gefahr, dass wir mehr "sans-papiers" haben werden, dass die Kriminalität ansteigen wird, dass es mehr Schwarzarbeit und auch mehr Prostitution geben wird. In den Niederlanden stehen Männer, die als Zuhälter arbeiten, vor den Empfangsstellen und versuchen, Frauen nach einem Nichteintretensentscheid gleich abzufangen. Das sind Entwicklungen, die wir in diesem Land nicht tolerieren dürfen! Damit machen Sie auch die Asylpolitik noch sehr viel schwieriger; Sie nähren Unzufriedenheit und auch Fremdenhass.

Mit diesem Systemwechsel haben Sie zwar einen Effekt: Statistisch wird die Zahl der Asylsuchenden künstlich herabgedrückt. Aber die Menschen sind immer noch hier, und ob der von Ihnen erwartete Abschreckungseffekt eintritt, ist völlig offen.

Weil unbestritten ist, dass auch im Asylbereich gespart werden muss, machen wir zusätzlich zum Antrag auf Festhalten an der bisherigen Regelung den Vorschlag, dass die Entschädigungen, die der Bund an die Kantone gemäss Artikel 88 des Asylgesetzes leistet, gekürzt werden können. Diese Kürzung soll aber in Absprache mit den Kantonen und aufgrund konkreter Erfahrungen erfolgen, also ebenfalls aufgrund eines Monitorings, wie es beim Systemwechsel vorgeschlagen wird.

Der Vorteil unserer Lösung ist, dass die Leute dem Asylgesetz unterstellt bleiben. Wir haben dadurch in den Kantonen auch die Kontrolle. Durch die mögliche Kürzung der Beiträge erhalten wir den gleichen Spareffekt wie mit der Fassung des Bundesrates und des Ständerates, aber die negativen Effekte der Illegalisierung vieler Leute fallen weg.

Ich bitte Sie nochmals, eine derart gravierende Änderung, deren Konsequenzen wir im Einzelnen nicht einschätzen können, nicht im Rahmen dieses Entlastungsprogramms vorzunehmen. Halten Sie deshalb an unseren Beschlüssen der Herbstsession fest.