Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-12-03
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-03
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Das Abstimmungsresultat in der Kommission war mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp.
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht ist seit dem 1. Januar 1994 in Kraft. Während dieser zehn Jahre konnten mit diesem Gesetz praktische Erfahrungen gemacht werden, und gleichzeitig hat sich insbesondere die Situation in der Landwirtschaft stark gewandelt. Die Landwirtschaft steht unter Druck, die Einkommenssituation hat sich verschlechtert; viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz. Aufgrund dieser Ausgangssituation verlangt Herr Hess Hans in verschiedenen Punkten eine Abänderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht. Generell geht es um eine etwas flexiblere und auch praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften.
Die Revision der Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht des Pächters ist im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" mit einer Neufassung von Artikel 48 bereits erfolgt. In diesem Punkt sind die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt.
Bezüglich der Arrondierung landwirtschaftlicher Grundstücke sollte diese nicht nur ausserhalb der Bauzone bis maximal 1000 Quadratmeter, sondern umso mehr auch innerhalb der Bauzone bis mindestens 500 Quadratmeter möglich sein. Nach geltendem Recht gilt der Erwerbspreis als übersetzt, wenn der Preis für vergleichbare landwirtschaftliche Gewerbe der betreffenden Region im Durchschnitt der letzten fünf Jahre um mehr als 5 Prozent übertroffen wird. Diese Vorschrift ist heute häufig nicht anwendbar, weil vergleichbare Objekte fehlen. Deshalb müsste auch auf den amtlichen Verkehrswert abgestellt werden können.
Schliesslich fehlt heute eine gesetzliche Regelung, wenn ein Grundstück wieder unter den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechtes fällt, z. B. bei Rückzonungen oder beim Heimfall eines Baurechtes, und in diesem Falle die neue Belastungsgrenze überschritten wird. Für diese Situation haben wir keine genügende Rechtsgrundlage.
Ziel der Motion Hess Hans ist es, vermehrt den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen, und es scheint mir wichtig zu sein, dass diese Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die "Agrarpolitik 2007" verlangt von der Landwirtschaft mehr Unternehmertum, mehr Handlungsspielraum und vermehrte Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen. Diesen Zielsetzungen haben wir in diesem Parlament zugestimmt, und es gilt nun, auch im Bereich des bäuerlichen Bodenrechtes die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.
Der Ständerat hat der Motion mit 23 zu 9 Stimmen deutlich zugestimmt. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun und den Vorstoss als Motion zu überweisen.