Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-08
Wortprotokoll
Ich möchte nach diesen einleitenden Worten von Herrn Fattebert auf eine Grundsatzdiskussion eingehen, die sich in unserer Kommission vor allem im Bereich der Mengen- und Kostenlenkung in Auseinandersetzung mit der überarbeiteten Fassung des Ständerates noch einmal ergeben hat. Hier ging es vor allem um folgende Grundsatzfrage: In welcher Weise kann das jetzt von National- und Ständerat grundsätzlich beschlossene System der Ärztenetze, die Budgetverantwortung zu übernehmen haben, in ein Verhältnis, in eine Verbindung zur Lockerung des Vertragszwanges gebracht werden?
Hier ist die Ausgangssituation eine klare: Wir sind mit stetig überdurchschnittlich wachsenden Kosten des Gesundheitsleistungsmarktes konfrontiert. Wir sind - das ist einer der Gründe - in einem Anbietermarkt, wo auf der Basis von garantierten Tarifen ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage nicht oder nicht ausreichend funktionieren kann. Der ausschliessliche Marktmechanismus ist hier die falsche Antwort auf diese schwierige Situation der überdurchschnittlichen Mengen- und Kostenentwicklung.
Es gibt im Grunde genommen drei Wege der Kostenlenkung. Wenn wir einmal davon ausgehen, dass der reine Marktmechanismus die Mengen und die Kosten nicht disziplinieren kann, bleibt als der andere Pol der Möglichkeiten die Globalbudgetierung. Sie spielt im stationären Bereich - in der Kompetenz der Kantone - nicht schlecht. Aber hier handelt es sich meistens um staatliche Leistungserbringer. Ich meine, dass für diesen Paradigmenwechsel der dritte Weg begangen werden soll - das ist auch der Weg des National- und des Ständerates -, der dritte Weg der Selbstregulierung: Leistungserbringer und Versicherer haben gemeinsam eine Mengen- und Kostenverantwortung zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang hat sich immer wieder die Frage gestellt, was dann eigentlich unter Budgetverantwortung zu verstehen sei. In einem Budgetvertrag handeln Ärztenetze und Versicherer ein Budget für Patientinnen und Patienten aus, die einem Netz angeschlossen sind. Das Budget entspricht den zu erwartenden Kosten eines vergleichbaren Kollektivs in der traditionellen Versorgung, vermindert um das Einsparziel. Das Netz muss alle grundversicherten Leistungen anbieten. Es kann auf der anderen Seite auch ausserkantonale Leistungserbringer ins Angebot nehmen. Nach Auffassung von National- und Ständerat - das ist eine gemeinsame konzeptionelle Überzeugung - bedeutet das nicht eine erhebliche Einschränkung der freien Arztwahl, sondern ist eher eine Aufwertung der Arztwahl, weil es mit dem Einbezug ausserkantonaler Leistungserbringer über die kantonalen Grenzen hinaus wirkt.
Nun wird man sagen können, diese Ärztenetze gebe es schon. Aber es gibt sie eben nur mit einem schlecht funktionierenden Mechanismus, und sie haben sich vor allem nicht flächendeckend durchgesetzt, weil die Anreizstrukturen, die richtigen Anreize für alle Partner in diesem Bereich fehlen. Die Versicherer sagen, die Prämienrabatte schmälerten das wirtschaftliche Ergebnis, der Anreiz für solche Ärztenetze sei nicht gross genug. Bei den Patienten gibt es die grosse Gefahr der Risikoselektion, wenn diese Ärztenetze nur einen Teil der Population abdecken. Nur wenn sie sich flächendeckend durchsetzen, sind die Anreize gross genug, dass auch die Versicherten in diese Ärztenetze gehen. Schliesslich ist bei den Leistungserbringern der Anreiz zurzeit am geringsten, weil die Beteiligung an einem Ärztenetz nicht mit dem Zugang zur Grundversicherung verbunden ist, sondern weil wir das System der Vertragsfreiheit haben.
Deshalb ist es die gemeinsame Überzeugung von National- und Ständerat, dass wir ein Konzept der Ärztenetze mit Budgetverantwortung in Verbindung bringen müssen mit der Einschränkung oder der Lockerung des Vertragszwanges. Die ständerätliche Konzeption besteht darin, diesen Vertragszwang so zu lockern, dass einerseits Zulassungsverträge für den Zugang zur Grundversicherung notwendig sind, dass aber andererseits die Beteiligung an einem Ärztenetz mit Budgetverantwortung auch die Hürde schafft, um über die Grundversicherung abrechnen zu können.
Dann bleibt noch die Frage, die wir aber erst in Artikel 64 diskutieren, ob die Anreize für die Versicherten über einen differenzierten Prämienrabatt oder einen differenzierten Selbstbehalt zu schaffen sind. Die Entscheidung ist bei diesem Artikel zu treffen.
Ich komme zum Schluss, was diese konzeptionelle Diskussion betrifft: Die Medien haben gesagt, das sei eine ganz kleine Reform und ein ganz kleiner Schritt in Richtung Lockerung des Vertragszwanges. Ich bin der Auffassung: Das ist ein Paradigmenwechsel, weil es uns mit diesem Konzept erstmals gelingt, Leistungserbringer und Versicherer ins gleiche Boot zu bringen und sie zu zwingen, Mengen- und Kostenverantwortung zu übernehmen. Deshalb kann ich Ihnen hier auch sagen, dass in dieser noch einmal geführten Grundsatzdiskussion der konzeptionelle Weg der Ärztenetze mit Budgetverantwortung mit grosser Mehrheit, mit eindeutiger Mehrheit, so beschlossen worden ist. Wir haben aber in Bezug auf Einzelfragen - diese werden schon bei Artikel 13 kommen - Unterschiede, die jetzt im Differenzbereinigungsverfahren zu bereinigen sind.