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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-23

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-23

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie jetzt, nochmals abzustimmen, obwohl es dieselbe Formulierung ist, und halte an meinem Ablehnungsantrag fest.

Der Verlust des Ausweises für einen Monat ist eben nicht existenzgefährdend. Ich habe gesagt, dass ein Betroffener nicht entlassen werden darf. Er wird es ja auch nicht, denn er kann irgendwo anders eingesetzt werden, sei es als Beifahrer, sei es im Magazin, oder er nimmt eben einen Monat Ferien. Das ist gang und gäbe, das ist auch heute schon so.

Eine zweite Schwierigkeit, die ich vorhin nicht erwähnt habe, ist die folgende: Wer ist denn eigentlich ein "berufsmässiger" Chauffeur? Wie grenzen Sie das ab? Ich erinnere mich an ein Bundesgerichtsurteil gegen Clay Regazzoni, der auch von sich sagte, er sei berufsmässiger Autolenker. Er bekam eine Busse, und ihm wurde der Führerausweis entzogen, weil er mit 100 Stundenkilometern durch ein Tessiner oder Bündner Dorf gebraust war. Regazzoni ging bis vor Bundesgericht und sagte, er sei als Rennfahrer Berufschauffeur; wenn er mit 100 Stundenkilometern durch ein Dorf brause, sehe er schon rechtzeitig, wenn ein Kind auf die Strasse komme, dann könne er noch bremsen. Wäre Regazzoni jetzt ein Berufschauffeur oder nicht?

Ich ersuche Sie, den Antrag abzulehnen.