Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-09
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich hätte eigentlich Herrn Weyeneth nicht darauf aufmerksam machen sollen, was er hier begründen soll, dann hätte er es viel weniger überzeugend getan. Ich darf aber trotzdem ein paar Worte dazu sagen.
Die Frage, die Herr Weyeneth aufwirft, ist an sich legitim. Ich habe sie mit meinen Leuten auch besprochen. Es stellt sich die Frage: Wo ist die Grenze zwischen einem normalen und einem ausserordentlichen Aufwand, der eben nicht unter die Schuldenbremse fällt?
Herr Weyeneth bestreitet hier nicht die Kapitalaufstockung, sondern lediglich die Art der Verbuchung. Nun sagt die Bestimmung zur Schuldenbremse, dass der ausserordentliche Zahlungsbedarf so definiert ist: Es muss ein aussergewöhnlicher Zahlungsbedarf sein, und er muss vom Bund nicht steuerbar sein; es ist also etwas, das irgendwie von aussen induziert ist. Das ist beispielsweise bei einer Katastrophe, z. B. beim Sturm Lothar, ziemlich eindeutig.
Jetzt gibt es Fälle, bei denen man sich diese Frage stellen kann. Wir sind der Meinung, dass das, was wir hier bei Skyguide tun, eine Folge des 11. Septembers ist. Es ist eine Investition, die Skyguide braucht; Skyguide muss investieren, sie muss leistungsfähig sein, damit sie eine dem Umfeld gleichwertige Sicherheit gewährleisten kann. Das ist sehr personalintensiv; Skyguide muss Personal haben. Sie hat Gebühren, mit denen sie keine Gewinne machen darf. Das ist eine internationale Vereinbarung. Deshalb bekam Skyguide ein Problem: Sie musste den ganzen Aufwand leisten, aber plötzlich brach der Flugverkehr zusammen, und plötzlich stand sie vor dem Problem, dass sie ihre Investitionen nicht mehr finanzieren konnte, weil sie eben keinen Gewinn, keinen Cashflow erwirtschaften darf. Sie ist ohnehin schon die teuerste Flugsicherungsunternehmung, was für die Schweiz ein bisschen ein Problem ist. Wir meinen, dass diese ganze Krise der Luftfahrt vom Bund nicht steuerbar und aussergewöhnlich war. Wir haben dann versucht, die Liquiditäts- und Ertragsschwierigkeiten mit Tresorerie etwas zu bremsen oder mit Tresoreriedarlehen zu beheben. Aber nun sollten wir das in eine definitive Kapitalerhöhung überführen.
Ich gebe Herrn Weyeneth Recht, die Umwandlung eines Tresoreriedarlehens ist an sich noch nichts Aussergewöhnliches. Aus unserer Sicht ist das aussergewöhnliche Element die Tatsache des Zusammenbruchs der Märkte, der Luftfahrtmärkte, und die damit verbundene Ertragskrise - eben auch diejenige der Skyguide -, die wir hier überbrücken helfen müssen. Deshalb meinen wir, es sei richtig, dass wir das direkt als ausserordentlichen Aufwand über den Artikel, den Sie erwähnt haben, buchen.
Das ist - obwohl die Frage berechtigt ist - der Grund für meine Empfehlung, den Antrag Weyeneth abzulehnen.